Die Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit und des Bundessozialgerichts umfasst u. a. die folgenden Themengebiete, die zusammengefasst als “Angelegenheiten der sozialen Sicherheit” bezeichnet werden können: Gesetzliche Rentenversicherung; Gesetzliche Unfallversicherung; Gesetzliche Krankenversicherung; Pflegeversicherung (gesetzlich und privat); Künstlersozialversicherung; Vertrags(zahn)arztrecht; Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit, einschließlich Arbeitsförderungsrecht; Grundsicherung für Arbeitsuchende; Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz; Soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, unter anderem Kriegsopferversorgung, Soldatenversorgung, Impfschadensrecht, Gewaltopferentschädigung und bestimmte Angelegenheiten nach dem Schwerbehindertengesetz; Sonstige staatliche Transferleistungen (Erziehungsgeld/Elterngeld). Mit dieser sachlichen Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit decken sich damit wesentliche Bereiche der Fachanwaltschaft für Sozialrecht und damit des Seminarprogramms des Fachinstituts für Sozialrecht im DAI. Dabei ist es das Leitbild des Fachinstituts für Sozialrecht, Sozialrechtlerinnen und Sozialrechtlern das notwendige Praxiswissen zu vermitteln, um im System der sozialen Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sachgerecht und stets auf dem neuesten Stand beraten und Mandate führen zu können.
Rechtsanwältin und Notarin a. D.
Fachanwältin für Sozialrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Neumünster
„Wir aktualisieren das Fortbildungsangebot stets um solche Themen, die gerade besondere praktische Relevanz aufweisen, sei es aufgrund von Gesetzesänderungen, sei es durch die Rechtsprechung. Die Themen werden vielfach unter Einbeziehung der relevanten fachlichen Schnittstellen, insbesondere zum Arbeitsrecht, erörtert und bieten so eine umfassende und praxisorientierte Weiterbildung.“Rechtsanwältin und Notarin a. D., Susanne Pfuhlmann-Riggert, Fachanwältin für Sozialrecht, Fachanwältin für Familienrecht, Leiterin des Fachinstituts für Sozialrecht