web
Sie sind offline. Dies ist eine schreibgeschützte Version der Seite.
close
Sie möchten keine Neuigkeiten rund um das DAI und unsere Fortbildungen verpassen?
Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter!

Sozialrecht, Bau- und Architektenrecht, Arbeitsrecht

Schwarzarbeit am Bau – Schnittstellen Bauvertragsrecht – Sozialrecht – Arbeitsrecht

Referentin: Dr. Dunja Barkow von Creytz

Fortbildungs-Nr.: 044386

Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE Ein Kalendersymbol. 25.11.2024 Uhrzeit der Veranstaltung 12:30 Uhr -
18:00 Uhr
Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 5h – nach § 15 FAO
Prospekt als PDF öffnen Prospekt Ein Hotelsymbol

Online

Online nehmen Sie einfach und unkompliziert über Ihren Browser an der Fortbildung teil. Mehr Informationen finden Sie in den FAQs.
Veranstaltung zur Merkliste hinzufügen Merkliste

Durch die sogenannte „Kollegenhilfe“ haben Baubetriebe die Möglichkeit, sich vorübergehend Arbeitnehmer von anderen Unternehmen auszuleihen, um dadurch personelle Flexibilität zu erreichen. Als Möglichkeiten des Fremdpersonaleinsatzes bietet sich u.a. Arbeitnehmerüberlassung an, mit der Möglichkeit, Arbeitnehmer temporär im Stammbetrieb freizustellen, damit eine Tätigkeit für den Kollegenbetrieb aufgenommen werden kann. Dies ist jedoch an klare gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Arbeitnehmerüberlassung kann u.a. zu erheblichen Beitragsrisiken führen, auch wenn alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden. Dargestellt werden die häufigsten Fallgestaltungen und die daran anknüpfenden Rechtsfragen, sowohl bei Arbeitnehmerüberlassung aus dem Ausland als auch aus dem Inland.

Die Haftung des Bauunternehmers kann bei Einsatz von Nachunternehmern ebenfalls zu beitragsrechtlichen Fallstricken führen. Das Seminar erläutert, worauf es in der Praxis ankommt und wie die Risiken beherrschbar gemacht werden können, insbesondere mit Hilfe der sog. Präqualifizierung, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Enthaftungsbescheinigung und Bürgenfrühwarnsystem.

Referentin

Profilbild von Dr. Dunja Barkow von Creytz
Dr. Dunja Barkow von Creytz

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

275,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

175,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Berlin
235,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken