Sozialrecht, Arbeitsrecht
Referentin: Dr. Dunja Barkow von Creytz
Fortbildungs-Nr.: 044403
Gerade bei Mandanten, die im Arbeitsleben mit einer Leistungsminderung oder Behinderung zurechtkommen müssen, zeigt sich eindrucksvoll die enge Verknüpfung von Arbeitsrecht und Sozialrecht. So ist es im Fall von entsprechenden tarifvertraglichen oder individualvertraglichen Regelungen durchaus möglich, dass im Gefolge eines scheinbar harmlosen Schreibens der Krankenkasse der Arbeitsplatz verloren geht, sofern nicht rechtzeitig die richtigen anwaltlichen Maßnahmen ergriffen werden. Da ab Vollendung des 55. Lebensjahres eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich ausgeschlossen ist, versuchen die Krankenkassen zudem immer wieder, kostenintensive Versicherte „rechtzeitig“ an die private Krankenversicherung abzugeben. Ziel des Online-Vortrags LIVE ist es daher, zur Vermeidung von Haftungsfällen die aus der Praxis bekannten Vorgehensweisen der Krankenkassen und die entsprechenden rechtlichen Angriffspunkte kennenzulernen.
Im Fall von Krankheit und Behinderung treffen den Arbeitgeber zahlreiche besondere Verpflichtungen, die dem Schutz der Beschäftigten dienen sollen und deren Verletzung auch Konsequenzen nach sich ziehen können. Dies steht nicht selten im Zusammenhang mit einem bewussten und gewollten Hinausdrängen des Beschäftigten, möglichst ohne Abfindung. Die Methoden, die dabei angewendet werden, sind zum Teil kritikwürdig. Wichtig ist in diesem Zusammenhang insbesondere die Auseinandersetzung mit dem Behinderungsbegriff des SGB IX und des AGG, denn: Drehen wir doch den Spieß einfach einmal um! Gehen wir doch einmal vor gegen eine Diskriminierung oder eine Belästigung …. Möglicherweise wird dann der Arbeitgeber über eine Abfindung oder großzügige Freistellung nachdenken. Hierfür erläutert Ihnen die Referentin die wesentlichen Regelungen des AGG, auf welchen Personenkreis sie Anwendung finden und welche Rechte die betroffenen Beschäftigten geltend machen können. In diesem Zusammenhang wird auch die aktuelle Rechtsprechung des EuGH und des BAG zur unmittelbaren und mittelbaren Diskriminierung vorgestellt.
Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
Regulärer Kostenbeitrag
275,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden