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Arbeitsrecht, Sozialrecht

Fallstricke beim Datenschutz im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) gem. § 167 Abs. 2 SGB IX

Referierende: Dr. Stefan Brink, Dr. Anja Euler

Fortbildungs-Nr.: 014854

Online-Vortrag LIVE 08.10.2024 13:00 Uhr -
18:30 Uhr
5,00h – nach § 15 FAO
Prospekt

Online

Online nehmen Sie einfach und unkompliziert über Ihren Browser an der Fortbildung teil. Mehr Informationen finden Sie in den FAQs.
Merkliste

Die gesetzliche Grundlage für das betriebliche Eingliederungsmanagement ist vor 20 Jahren in Kraft getreten. Dennoch bestehen immer noch viele Unsicherheiten in der Praxis und in der anwaltlichen Beratung. Zwar hat das Bundesarbeitsgericht mit einer Reihe von Entscheidungen wichtige Hinweise erteilt, jedoch verbleiben eine Vielzahl von offenen Rechtsfragen. Der Online-Vortrag LIVE vermittelt die Grundlagen zur optimalen Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements und zeigt die Handlungsmöglichkeiten aus Arbeitgeber- und Arbeitsnehmersicht unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf. Die Grundlagen der krankheitsbedingten Kündigung werden aufgezeigt. Die datenschutzrechtlichen Grundlagen in diesem Kontext bilden einen besonderen Schwerpunkt des Seminars und werden grundlegend aufgearbeitet. Beleuchtet wird zudem die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zum Datenschutz beim BEM.

 

Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.


Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an die Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche werden die Referenten im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.

Dr. Stefan Brink

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Dr. Anja Euler

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Regulärer Kostenbeitrag

275,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden