Sozialrecht
Referent: Georg Legde
Fortbildungs-Nr.: 044397
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) schützt rund 90 Prozent der Bevölkerung vor dem Risiko der Krankheit und bietet gleichzeitig mit dem Krankengeld eine der zentralen Lohnersatzleistungen. Streitigkeiten mit der Krankenkasse sind daher in der anwaltlichen Beratung häufig ein Thema, gerade auch im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Dabei wird das SGB V wegen der Vielzahl der Akteure (Krankenkassen, Ärzte, Krankenhäuser, Kassenärztliche Vereinigungen, Gemeinsamer Bundesausschuss…) und des sich ständig ändernden Rechts allerdings oft als schwieriges Rechtsgebiet empfunden.
Der Veranstaltungsteil „Basics“ zielt darauf ab, zunächst grundlegende Strukturprinzipien der GKV verständlich zu machen und sodann einen Überblick über die wichtigsten Leistungsarten zu geben. Dabei stehen Kostenerstattungsansprüche für Leistungen, welche die Krankenkasse nicht erbringen will, Fragen des Krankengeldrechts und der Beitragszahlungspflicht der Versicherten im Mittelpunkt. An konkreten Fallbeispielen aus der Praxis wird eine effektive Mandatsbearbeitung – von der Antragstellung bis zum Klageverfahren – aufgezeigt. Zum Schluss erfolgt eine kurze Übersicht über die Vergütung krankenversicherungsrechtlicher Mandate.
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Regulärer Kostenbeitrag
135,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
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