Prof. Dr. Peter Becker
Vors. Richter am Bundesozialgericht a.D.
Prof. Dr. Becker wurde 1. Februar 2003 Becker zum Richter am Bundessozialgericht ernannt und dem für die gesetzliche Unfallversicherung zuständigen 2. Senat zugewiesen. Zum 1. Januar 2011 wechselte er in den für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen 14. Senat, dessen Vorsitzender er seit August 2016 ist. Zeitweise war Prof. Dr. Becker Mitglied des Präsidiums und des Präsidialrats des Bundessozialgerichts. Honorarprofessor der Universität Kassel ist er seit 2012. Außerdem ist Prof. Dr. Becker durch zahlreiche Vorträge und Veröffentlichungen, insbesondere zu Themen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Sozialhilfe, dem Verwaltungsverfahren und dem gerichtlichen Verfahren, hervorgetreten.