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1. eLearning-Angebote

Anmeldung

Für alle Online-Angebote des Deutschen Anwaltsinstituts e. V. ist eine vorherige Anmeldung und eine einmalige Registrierung online über unsere Internetseite www.anwaltsinstitut.de erforderlich. Sie erhalten von uns in zwei separaten E-Mails eine Anmeldebestätigung und Ihre Rechnung. Ihr persönlicher Zugangslink zum eLearning Center steht Ihnen danach auf unserer Internetseite zur Verfügung. Damit ist die Anmeldung verbindlich. Nutzungsberechtigt sind ausschließlich Sie als angemeldeter, registrierter Teilnehmer. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte gilt als Missbrauch. Erlangen Sie Kenntnis vom Missbrauch Ihrer Zugangsdaten, so ist das DAI hiervon unverzüglich zu unterrichten. Das DAI ist zur sofortigen Sperrung der Zugangsdaten berechtigt, wenn ein Missbrauch vorliegt.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr für die eLearning-Angebote zum Selbststudium ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen zu überweisen. Bei eLearning-Angeboten mit Live-Teilnahme ist die Teilnahmegebühr nach Erhalt der Rechnung bis spätestens zehn Tage vor Beginn der Live-Übertragung zu überweisen. Bei Buchung eines Pakets FAOcomplete ist die Jahresgebühr nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen zu überweisen. Bei der Teilnahmegebühr für Selbststudiumsprodukte fällt die gesetzliche Umsatzsteuer an.

Leistungsumfang

Die Teilnahmegebühr umfasst den Zugang zum gebuchten eLearning-Angebot (bei Selbststudiums-Angeboten für einen Zeitraum von sechs Monaten), elektronische Arbeitsunterlage gemäß Ausschreibung und – soweit ausgewiesen – die Durchführung einer Online-Lernerfolgskontrolle. Die Ausstellung der Teilnahmebescheinigung ist ebenfalls eingeschlossen.

Bei dem eLearning-Paket FAOcomplete umfasst die Teilnahmegebühr die persönliche Nutzung von eLearning-Angeboten mit Liveteilnahme, bei denen das gebuchte Fachinstitut ausgewiesen ist, bis zu einem Umfang von maximal 30 Zeitstunden. Der Nutzungszeitraum beginnt mit Buchung und umfasst eine Nutzung für Veranstaltungen in der Zeit vom 01.01. bis zum 31.12. des gewählten Jahres. Live-Übertragungen müssen vor dem 31.12. des jeweiligen Jahres stattfinden, im gleichen Jahr buchbare Live-Übertragungen, deren Termin im Folgejahr liegt, sind nicht Bestandteil.

Verfügbarkeit

Online-Vorträge LIVE / Live-Streams mit Live-Teilnahmemöglichkeit stehen für den genannten Vortragszeitraum zur Verfügung. Die Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen zur Nutzung des eLearning Centers – insbesondere Verbindung zum Internet, Verwendung eines aktuellen Internetbrowsers, funktionsfähiger Lautsprecher – obliegt Ihnen als Teilnehmer.

Die eLearning-Angebote zum Selbststudium sind über das Internet durchgängig verfügbar. Der Zugang zu einem gebuchten Selbststudiums-Kurs steht Ihnen ab erstem Kursaufruf im eLearning Center für einen Zeitraum von sechs Monaten offen. Ausnahmen sind kurze Wartungszeiten bzw. Ausfälle infolge höherer Gewalt. Die Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen zur Nutzung des eLearning Centers – insbesondere Verbindung zum Internet, Verwendung eines aktuellen Internetbrowsers sowie bei Video-Formaten ein funktionsfähiger Lautsprecher – obliegt Ihnen als Teilnehmer.

Rücktritt des Teilnehmers

Schriftliche Um- und Abmeldungen von Online-Vorträgen LIVE bzw. Live-Streams sind bis zehn Tage vor Beginn des Online Vortrags LIVE möglich. Danach ist der volle Kostenbeitrag zu entrichten. Die Anmeldung eines Ersatzteilnehmers ist bis vor Beginn des Online Vortrags LIVE möglich. Eine eigene Anmeldung des Ersatzteilnehmers ist erforderlich. Schriftliche Abmeldungen von Selbststudiums-Angeboten sind innerhalb von zehn Tagen nach Anmeldung nur dann möglich, wenn der Zugangslink zur jeweiligen Kursumgebung nicht genutzt wurde. Nach Aufrufen des Zugangslinks ist der volle Kostenbeitrag zu entrichten. Eine Stornierung von FAOcomplete ist kostenfrei bis zur ersten Inanspruchnahme einer Fortbildung, die im Rahmen von FAOcomplete gebucht wurde, spätestens jedoch bis 14 Tage nach Buchung von FAOcomplete, möglich.

Absagen, Änderungen und Einstellung des Angebots

Das DAI ist berechtigt, das Leistungsangebot zu ändern (Benutzeroberfläche, Erweiterungen, Aktualisierungen usw.), wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Sie werden über entsprechende Änderungen von uns benachrichtigt. Ein eLearning-Angebot kann aus wichtigem Grund, z. B. aus technischen Gründen oder höherer Gewalt, eingestellt werden. Sofern das eLearning-Angebot noch nicht abgeschlossen wurde, erstatten wir in diesen Fällen die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des DAI. Im Fall einer zu geringen Teilnehmerzahl gilt für das Veranstaltungsformat „Online Vortrag LIVE“ bzw. „Live-Stream“, dass eine Absage nicht später als eine Woche vor Beginn der Veranstaltung erfolgt. In allen anderen Fällen einer Absage aus wichtigem Grund sowie in Fällen notwendiger Änderungen des Programms, insbesondere eines Dozentenwechsels, wird das DAI die Teilnehmer so rechtzeitig wie möglich informieren.

Urheberrecht

Die eLearning-Angebote des DAI sind urheberrechtlich geschützt und dürfen auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung des Deutschen Anwaltsinstituts e. V. vervielfältigt oder verbreitet werden. Mitschneiden, Filmen und sonstige Vervielfältigungshandlungen der Vortragsvideos des DAI verstoßen gegen Urheberrechte und sind ausdrücklich untersagt. Das DAI behält sich alle Rechte vor. Die Lehrtexte der Online-Kurse, die Vortragsvideos, die Lernerfolgskontrollen und sonstigen Inhalte im eLearning-Center stehen exklusiv den Teilnehmern zur Verfügung.

Teilnahmebescheinigungen

Für alle eLearning-Angebote erstellen wir eine Teilnahmebescheinigung. Die Teilnahmebescheinigungen dienen auch zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer zum Nachweis der Pflichtfortbildung für Fachanwälte gem. § 15 FAO. Die eLearning-Angebote der Fachinstitute zu den Gebieten der Fachanwaltschaften sind in aller Regel für den Nachweis der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet, die abschließende Entscheidung bleibt der zuständigen Rechtsanwaltskammer vorbehalten. Im Übrigen gelten folgende besondere Regelungen für Bescheinigungen nach § 15 FAO:

– Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 FAO: Das DAI stellt die erforderlichen Voraussetzungen zum Nachweis der durchgängigen Teilnahme sowie die Möglichkeit der Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern und der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildung bereit. Für die durchgängige Teilnahme an der Live-Übertragung wird eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer nach § 15 Abs. 2 FAO erstellt.

– Bescheinigung nach § 15 Abs. 4 FAO (Selbststudium): Für die eLearning-Angebote, die für die Pflichtfortbildung der Fachanwälte gemäß § 15 Abs. 4 FAO geeignet sind, stellen wir Ihnen eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung mit Nachweis der Zeitstunden zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer aus. Voraussetzungen sind das Bestehen/die Teilnahme an der zum Online-Kurs gehörenden Lernerfolgskontrolle sowie der Eingang Ihrer Zahlung.

2. Präsenzveranstaltungen

Anmeldung

Für alle Veranstaltungen des Deutschen Anwaltsinstituts e. V. ist eine vorherige Anmeldung (online über das Internet oder telefonisch) erforderlich. Online-Anmeldungen können Sie über unsere Homepage www.anwaltsinstitut.de vornehmen. Eine Teil-Anmeldung ist nur für als einzeln buchbar ausgeschriebene Veranstaltungsteile möglich.

Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn sie nicht innerhalb 14 Tagen vom DAI abgelehnt wird. Unabhängig davon erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung, die wir Ihnen mit den weiteren Tagungsunterlagen übersenden.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Rechnung bis spätestens zehn Tage vor Beginn der Tagung zu überweisen. Die Teilnahmegebühr ist umsatzsteuerbefreit. Preisermäßigungen sind jeweils gesondert ausgeschrieben. Soweit eine Ermäßigung an eine Dauer der Zulassung zur Anwaltschaft gebunden ist, bitten wir als Nachweis um Übersendung einer Kopie der Zulassungsurkunde.

Leistungsumfang

Die Teilnahmegebühr umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen und – soweit angekündigt – die Tagungsgetränke, Mittags- oder ggf. Abendimbiss. Des Weiteren ist die Ausstellung der Teilnahmebescheinigung eingeschlossen.

Rücktritt des Teilnehmers

Schriftliche Um- und Abmeldungen sind bis zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Danach ist der volle Kostenbeitrag zu entrichten. Die Anmeldung eines Ersatzteilnehmers ist bis vor Beginn der Veranstaltung möglich. Eine eigene Anmeldung des Ersatzteilnehmers ist erforderlich. Ein teilweiser/tageweiser Rücktritt von einer Veranstaltung sowie eine teilweise/tageweise Ersatzteilnahme sind nicht möglich.

Absage von Seminaren und notwendige Programmänderungen

Eine Veranstaltung kann aus wichtigem Grund, z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl, bei Ausfall bzw. Erkrankung eines Referenten, Hotelschließung oder höherer Gewalt, abgesagt werden. Im Fall einer zu geringen Teilnehmerzahl erfolgt die Absage nicht später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung. In allen anderen Fällen einer Absage aus wichtigem Grund sowie in Fällen notwendiger Änderungen des Programms, insbesondere eines Dozentenwechsels, wird das DAI die Teilnehmer so rechtzeitig wie möglich informieren. Muss ausnahmsweise eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden, erstatten wir Ihnen umgehend die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des DAI.

Arbeitsunterlagen

Die Arbeitsunterlagen werden Ihnen zu Beginn der Veranstaltung durch unsere Tagungsbetreuer ausgehändigt.

Urheberrecht

Die Arbeitsunterlagen des DAI sind urheberrechtlich geschützt und dürfen auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung des Deutschen Anwaltsinstituts e. V. vervielfältigt oder verbreitet werden. Das DAI behält sich alle Rechte vor. Die Arbeitsunterlagen stehen exklusiv den Teilnehmern zur Verfügung. Die Zurverfügungstellung von DAIbooks setzt die Zustimmung zu den entsprechenden Nutzungsbedingungen voraus.

Teilnahmebescheinigungen

Über die Teilnahme an der Veranstaltung stellen wir Ihnen eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung mit Nachweis der Zeitstunden aus. Bitte beachten Sie, dass Sie für diesen Zweck Ihre Teilnahme vor Ort gemäß der Auskunft unserer Tagungsbetreuer bestätigen müssen.

Rechtsanwälte/Fachanwälte:
Die Teilnahmebescheinigungen dienen auch zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer zum Nachweis der Pflichtfortbildung für Fachanwälte gem. § 15 FAO und angehende Fachanwälte gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 15 FAO. Die Veranstaltungen der Fachinstitute zu den Gebieten der Fachanwaltschaften sind in aller Regel für den Nachweis der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet, die abschließende Entscheidung bleibt der zuständigen Rechtsanwaltskammer vorbehalten.

Für die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachanwaltslehrgang inklusive dreier Klausuren erhalten Sie ein Zeugnis zum Nachweis der theoretischen Kenntnisse. Um den rechtlichen Anforderungen an die Anerkennung der Klausuren zu entsprechen, werden den Teilnehmern gesonderte Durchführungshinweise gegeben.

Notare:
Die Veranstaltungen des Fachinstituts für Notare ermöglichen in der Regel dem teilnehmenden Notar, sich in dem für seine Amtstätigkeit erforderlichen Umfang fortzubilden (§ 14 Abs. 6 BNotO). Veranstaltungen, die als geeignet zur Vorlage nach § 5b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BNotO (Pflichtfortbildung der künftigen Anwaltsnotare zwischen Bestehen der notariellen Fachprüfung und Ernennung zum Notar) empfohlen werden, sind als solche gesondert gekennzeichnet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung nach § 5b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BNotO ist der zuständigen Justizverwaltung vorbehalten. Als „Praxislehrgang“ gekennzeichnete Veranstaltungen enden mit einem Erfolgsnachweistest. Über die erfolgreiche Kursteilnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt, aus der sich auch der zeitliche Umfang des Praxislehrgangs ergibt und die zur Vorlage nach § 6 Abs. 2 S. 3 BNotO (Verkürzung der Praxisausbildung) dient. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung nach § 6 Abs. 2 S. 3 BNotO ist der zuständigen Justizverwaltung vorbehalten.

Hotelbuchungen

In der Regel hat das DAI im Veranstaltungshotel ein begrenztes Zimmerkontingent für unsere Teilnehmer zu Vorzugspreisen reserviert. Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung beim Hotel unter Hinweis auf Ihre Teilnahme an der DAI-Veranstaltung selbst vor.

Bildungsschecks/ Prämiengutscheine

Bildungsschecks und Prämiengutscheine werden bei Buchung einzelner Veranstaltungen anerkannt, wenn sie gleichzeitig mit der Anmeldung eingereicht werden. Eine Anwendung auf die Flatrate „FAOcomplete“ ist nicht möglich. Der Vertrag wird bei Bildungsschecks dann wirksam, wenn der beantragte Zuwendungsbescheid durch die Bewilligungsbehörde erteilt wird.

Besondere Hinweise

Bitte berücksichtigen Sie, dass bei einer Seminarteilnahme das Mitbringen von Hunden oder anderen Haustieren nicht gestattet ist. Wir bitten weiter um Ihr Verständnis, dass während der Seminarzeiten der Aufenthalt im Seminarraum ausschließlich den angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorbehalten ist. Die Anwesenheit von Begleitpersonen und Kindern ist während dieser Zeiten ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Anwaltsmodule

Anmeldung

Für die Nutzung der Anwaltsmodule ist eine einmalige Registrierung und vorherige Anmeldung auf den Internetseiten des Deutschen Anwaltsinstitut e. V. erforderlich. Sie erhalten von uns eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Ihr persönlicher Zugangslink zum eLearning Center steht Ihnen danach zur Verfügung. Nutzungsberechtigt sind ausschließlich Sie als angemeldeter, registrierter Teilnehmer. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte gilt als Missbrauch. Erlangen Sie Kenntnis vom Missbrauch Ihrer Zugangsdaten, so ist das DAI hiervon unverzüglich zu unterrichten. Das DAI ist zur sofortigen Sperrung der Zugangsdaten berechtigt, wenn ein Missbrauch vorliegt.

Teilnahmegebühr

Die Nutzung der Anwaltsmodule ist kostenfrei. Die Anwaltsmodule sind im Internet über das DAI eLearning Center durchgängig verfügbar. Die Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen zur Nutzung des eLearning Centers – insbesondere Verbindung zum Internet und Verwendung eines aktuellen Internetbrowsers – obliegt Ihnen als Teilnehmer. Der Zugang zu dem gebuchten Anwaltsmodul steht Ihnen für einen Zeitraum von 24 Monaten offen. Ausnahmen sind kurze Wartungszeiten bzw. Ausfälle infolge höherer Gewalt.

Änderungen und Einstellung des Angebots

Das DAI ist berechtigt, das Leistungsangebot zu ändern (Benutzeroberfläche, Erweiterungen, Aktualisierungen usw.), wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Ein Anwaltsmodul kann aus wichtigem Grund, z. B. aus technischen Gründen oder höherer Gewalt eingestellt werden.

Urheberrecht

Die Anwaltsmodule sind urheberrechtlich geschützt und dürfen auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung des Deutschen Anwaltsinstituts e. V. vervielfältigt oder verbreitet werden. Das DAI behält sich alle Rechte vor. Die Anwaltsmodule stehen exklusiv den Teilnehmern zur Verfügung.

Unsere ausführliche Datenschutzerklärung können Sie hier abrufen.