Sozialrecht
Referentin: Susanne Pfuhlmann-Riggert
Fortbildungs-Nr.: 044350
Für die Beantwortung der Frage, wie man dem bedürftigen Kind Vermögen zuwenden kann, ohne dass es seine Ansprüche nach dem SGB II oder nach dem SGB XII verliert, gibt es kein einfaches „Patentrezept“. Einige Fragen sind als geklärt anzusehen, etwa die Möglichkeit eines Pflichtteilsverzichts, andere Fragen wie die der potenziellen Sittenwidrigkeit von Vertragsgestaltungen oder der unzumutbaren Härte bei der Vermögensverwertung sind immer wieder Gegenstand der zivilrechtlichen und der sozialrechtlichen Rechtsprechung. Mit diesem Vortrag sollen Leitplanken errichtet werden, innerhalb derer der Weg der anwaltlichen Beratung und Gestaltung sicher beschritten werden kann.
Regulärer Kostenbeitrag
135,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden