Sozialrecht, Arbeitsrecht
Referent: Dr. Jens Michel
Fortbildungs-Nr.: 044394
Wie können Sperrzeiten wegen Arbeitsaufgabe verhindert, deren Auswirkungen zumindest abgemildert oder effektiv kompensiert werden? Welche Wege zur Vermeidung von Anspruchsminderungen oder Ruhen wegen einer Abfindung gibt es? Und wie steht es um die Krankenversicherung?
Dieses Seminar zu den „klassischen“ Fragestellungen an der Schnittstelle von Arbeits- und Sozialrecht liefert Update und Vertiefung für die fachanwaltliche Beratung im Vorfeld einer vorzeitigen Beendigung von Arbeitsverhältnissen, mit Schwerpunkt auf den arbeitsförderungsrechtlichen Folgen.
Nicht selten sind dann gleichwohl ergehende Sperrzeitentscheidungen der Arbeitsagenturen mit Aussicht auf Erfolg anfechtbar, weil sie das Ergebnis einer zu schematischen Rechtsanwendung und/oder unzureichender Sachverhaltsermittlung der Behörde sind. Auch hier ist (wieder) der Fachanwalt gefragt! Das Seminar beleuchtet hierzu insbesondere die Kasuistik zum „wichtigen Grund“ und gibt wertvolle Praxishinweise für eine erfolgreiche Interessenvertretung.
Gerade in Krisenzeiten zeigt sich, dass Mandate, die zunächst mit einer kündigungsschutzrechtlichen Perspektive begonnen haben, im Zuge der Beratung eine immer stärkere sozialrechtliche Dimension erlangen können: Ist das ALG I von vorne herein nicht bedarfsdeckend oder der Anspruch bald erschöpft, so stellt sich die Frage nach einem (ggf. aufstockenden) Anspruch nach dem SGB II.
Eine hohe Abfindung muss hierbei kein Hindernis mehr sein! Denn die bereits für „Corona-Zeiträume“ durch § 67 SGB II ermöglichte Zugangserleichterung zum Arbeitslosengeld II trotz beachtlichen liquiden Vermögens wird durch das zum 1.1.2023 eingeführte Bürgergeld nicht nur teilweise fortgesetzt, sondern auch das Schutzniveau für Erwerbseinkommen und selbstgenutzte Immobilien im SGB II erweitert.
Das Seminar sensibilisiert für diese „Chancen“ im SGB II, wie die klassischen Problemschwerpunkte der Vermögens- und Einkommensberücksichtigung beim SGB II-Aufstocken, und bringt Sie kompakt auf den aktuellen Stand für die fachanwaltliche Beratungspraxis.
Regulärer Kostenbeitrag
275,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden