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Arbeitsrecht, Sozialrecht, Strafrecht

Strafbarkeitsrisiko Arbeitsunfall

Referent: Prof. Dr. Hans Theile LL.M.

Fortbildungs-Nr.: 014777

Online-Vortrag LIVE 20.12.2024 12:30 Uhr -
15:15 Uhr
2,50h – nach § 15 FAO
Prospekt

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Arbeitsunfälle sind vor allem, aber nicht nur im Baubereich allgegenwärtig, und bergen abgesehen von Reputations- auch erhebliche Sanktionsrisiken. Diese treffen nicht nur den Arbeitgeber oder sonstige Leitungspersonen im Unternehmen, sondern auch das Unternehmen selbst. In den wenigsten Fällen ist dabei ausschließlich eine Fehlerursache auszumachen, sondern vielmehr führen typischerweise mehrere Ursachen zu einem Arbeitsunfall, was spezifische Zurechnungsfragen aufwirft. Insbesondere bei arbeitsteiligen Prozessen stellt sich die Frage, wie weit die jeweiligen Pflichtenkreise etwa zwischen Haupt- und Subunternehmer oder zwischen verschiedenen Arbeitnehmern reichen und welche straf- und bußgeldrechtlichen Konsequenzen etwaige Pflichtverstöße haben. Ebenso ist zu klärungsbedürftig, unter welchen Voraussetzungen eine Zurechnung stattfinden kann, wenn das Opfer selbst oder außenstehende Dritte Ursachen für das Schadensereignis gesetzt haben. 

 

Der Umgang mit derartigen Schadensereignissen und die Verteidigung gegen allzu vorschnelle Verantwortungszuschreibungen erweist sich dabei in mehrfacher Hinsicht als schwierig. Denn die maßgeblichen horizontalen und vertikalen Pflichtenkreise sind nicht immer klar konturiert, was die Gefahr begründet, dass Straf- und Bußgeldbehörden überbordende Sorgfaltspflichten statuieren. Dies fällt umso leichter, als namentlich bei Personenschäden das Bedürfnis nach einer Zurechnung personaler Verantwortung besteht, die freilich aus der Rückschau vorgenommen wird. Die Kenntnis der maßgeblichen straf- und bußgeldrechtlichen Zusammenhänge ist unabdingbare Voraussetzung dafür, dass entsprechenden Vorwürfen auf Seiten individueller Beschuldigter, aber auch des Unternehmens erfolgreich entgegengetreten werden kann. Dies gilt umso mehr, als die strafrechtliche Beurteilung auch über zivilrechtliche Schadensersatzansprüche (mit-)entscheidet, die in der Höhe beträchtlich ausfallen können. 

 

Der Online-Vortrag LIVE wendet sich in erster Linie an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht und/oder Strafrecht bzw. Sozialrecht sowie an andere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen, die mit arbeitsstrafrechtlichen Fragen befasst sind.

Prof. Dr. Hans Theile LL.M.

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

135,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden