Das Programm des Fachinstituts für Verkehrsrecht deckt alle wesentlichen Facetten der Fortbildung ab. Ganzjährig bietet das DAI im Verkehrsrecht eine Vielzahl von praxisrelevanten Seminaren zur Weiterbildung in den relevanten Bereichen des Verkehrszivilrechts sowie des Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechts an. Die Bandbreite der Themen umfasst dabei unter anderem: Aktuelle Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte; Personenschadensrecht; Sachschadensrecht; Gebühren- und Kostenrecht; Aussagelehre bzw. besondere Betrachtung des Zeugenbeweises; Fehlerquellen bei der Mandatsbearbeitung von Haftpflichtschäden bei Verkehrsunfällen; Schadensregulierung; Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen im Ausland; Aktuelle Entwicklungen im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht; Haftungsquoten im Verkehrsrecht; Erwerbsschaden und Haushaltsführungsschaden; Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung; Besondere Problematiken bei der Behandlung von Verkehrsunfällen mit Fußgängern, Radfahrern und vergleichbaren Verkehrsteilnehmern; Erfolgreiche Verteidigung bei standardisierten Messverfahren in Bußgeldsachen. Vielfach werden die Themen unter Einbeziehung der relevanten fachlichen Schnittstellen, insbesondere zum Versicherungs- sowie Strafrecht, erörtert und bieten so eine umfassende und praxisorientierte Fortbildung für das verkehrsrechtliche Mandat.
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Hamburg