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Sozialrecht

Sozialhilferegress

Referentin: Susanne Pfuhlmann-Riggert

Fortbildungs-Nr.: 042225

Selbststudium (Text) Jederzeit 2,50h – nach § 15 FAO
Das Nachrangprinzip bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der Sozialhilfe ist allgegenwärtig – vorrangig sind eigene Mittel einzusetzen. Aber was bedeutet das im Einzelnen? Der vorrangige Einsatz von Vermögen und die Rückgriffsmöglichkeiten nach den Vorschriften des SGB II und des SGB XII werden in diesem Kurs dargestellt. Es geht mithin um die Klärung, was Schonvermögen ist, unter welchen Voraussetzungen nicht verschontes Vermögen zu verwerten ist, wie Leistungen außer nach § 50 SGB X zurückgefordert werden können und wie sich der gesetzliche Forderungsübergang insbesondere von Unterhaltsansprüchen in beiden Leistungsbereichen auswirkt. Zu allen Tatbeständen werden die jeweiligen Härteregelungen als letzter Ausweg aus dem Regress behandelt. Schließlich befasst sich der Kurs auch mit der Haftung der Erben von Leistungsempfängern in allen Facetten. Ziel ist es, die einschlägigen, teilweise sperrigen Vorschriften für die praktische Fallbearbeitung handhabbar zu machen und die anwaltliche Beratung durch die Kenntnis der Strukturen der Regressmöglichkeiten zu qualifizieren.

Der Kursinhalt gibt den Rechtsstand bis August 2023 wieder; berücksichtigt sind die Änderungen durch das Bürgergeld-Gesetz sowie die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung.
 
Aktualisiert im Januar 2024.
Susanne Pfuhlmann-Riggert

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

99,00 € (zzgl. gesetzl. USt.)

Ermäßigter Kostenbeitrag

Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden