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Fortbildung im Vergaberecht gemäß § 15 FAO

Das öffentliche Auftragswesen, welches dem Vergaberecht unterliegt, macht schätzungsweise 15% des deutschen BIP aus, was einer immensen Summe von rund 500 Milliarden Euro pro Jahr entspricht. Inhaltlich betrifft das Vergaberecht die gesamte Bandbreite staatlicher Beschaffung, zum Beispiel von Bauleitungen im Hoch- und Tiefbau, von Architekten- und Ingenieurleistungen, von Leistungen im Bereich Verkehr, Trinkwasserversorgung und Energieversorgung (Sektorenaufträge), von Leistungen im Bereich der Verteidigung und Sicherheit (Rüstungsprojekte) und letztlich von Gütern und Dienstleistungen fast jeder Art. Darüber hinaus unterliegt auch die Vergabe von Konzessionen oberhalb der maßgeblichen EU-Schwellenwerte den Regelungen des Vergaberechts. Sowohl Auftraggeber als auch Unternehmen (Bieter) haben deshalb einen erheblichen Beratungs- und Vertretungsbedarf. Bei größeren Vergabeverfahren ist es regelmäßig üblich, dass sich öffentliche Auftraggeber für die gesamte Betreuung des Verfahrens externer Anwälte bedienen. Aber auch Bieter nehmen anwaltliche Unterstützung in Anspruch, insbesondere wenn sie sich durch vermeintliche oder tatsächliche Vergaberechtsverstöße benachteiligt fühlen.

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Vergaberecht aktuell: Fallstricke von Rahmenvereinbarungen – Was ist zu beachten?

Dr. Julian Linz
16.05.2024 | 2,5 Zeitstunden Online-Live
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Aktuelle Rechtsfragen bei Bietergemeinschaften

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Eignungs- und Zuschlagskriterien im Vergaberecht

Dr. Alexander Kus
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Die Vergabe von Konzessionen

Prof. Dr. Matthias Knauff LL.M. Eur.
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Datenschutz und Datensicherheit im Vergabeverfahren

Prof. Dr. Christopher Zeiss
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Vergaberechtsschutz vor dem EuGH

Prof. Dr. Matthias Knauff LL.M. Eur.
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Online-Fortbildungen im Vergaberecht

„Aufgrund seiner zahlreichen Besonderheiten, des ausdifferenzierten Regelung-Werkes und seiner hohen Dichte an gerichtlichen Entscheidungen ist das Vergaberecht im Rahmen der anwaltlichen Mandatsbearbeitung nur zu bewältigen, wenn interdisziplinäre Fortbildung auf allerhöchstem Niveau wahrgenommen wird.“
Rechtsanwalt Dr. Olaf Otting, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
 
Dementsprechend bietet das Fachinstitut für Vergaberecht im DAI die gesamte Bandbreite der Praxisthemen im Vergaberecht an, insbesondere zu den Bereichen:
 
  • EU-Vergaberichtlinien einschließlich Rechtsmittelrichtlinien
  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
  • Vergabeverordnung (VgV),
  • Sektorenverordnung (SektVO)
  • Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)
  • Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV).
 
In verschiedenen Formaten werden die komplexen Themen bezogen auf die anwaltliche Praxis von Experten für Experten vermittelt.
 
Das Fortbildungsprogramm des DAI bietet
 
 
  • Rechtsanwälten
  • Fachanwälten für Vergaberecht
  • Fachanwälten für Verwaltungsrecht
  • Juristinnen und Juristen, die auf Bieterseite oder auf Seite der öffentlichen Auftraggeber tätig sind,
 
in vielfältigen Online-Seminaren und Online-Kursen zum Selbststudium aktuelles und praxisgerechtes Wissen für die alltägliche Beratungs- und Mandatspraxis, um Vergabeverfahren effektiv zu führen und zu begleiten bzw. die Möglichkeiten des Primär- und Sekundärrechtsschutz im Vergaberecht erfolgreich auszuschöpfen.