Die Verwertung von Vermögen, das Gläubigern als Sicherheit dient, stellt eine der wichtigsten Tätigkeiten von Insolvenzverwaltern bei der Abwicklung eines Insolvenzverfahrens dar. Aus Sicht des dinglich gesicherten Gläubigers ist zunächst die Frage zu stellen, ob er selbst verwerten kann oder ob er nach § 166 InsO das Verwertungsrecht dem Insolvenzverwalter überlassen muss. Liegt das Verwertungsrecht beim Verwalter, entscheidet dieser weitgehend nach eigenem Ermessen über die Art und Weise der Verwertung. Es liegt daher im Interesse des gesicherten Gläubigers, die Verwertungsmaßnahmen zu überwachen, um so eine Unter-Wert-Veräußerung seines Sicherungsguts zu verhindern und einen höchstmöglichen Erlös zu sichern.
Weiter kann es sinnvoll sein, dass Insolvenzverwalter und gesicherte Gläubiger im Rahmen der Verwertung eng zusammenwirken, so z.B. im Rahmen der Einziehung gesicherter Forderungen im Eröffnungsverfahren.
Das Seminar gibt einen Überblick über nahezu sämtliche Arten von Sicherungsrechten, deren Behandlung im Insolvenzverfahren, die Verwertung selbst und die damit verbundenen Kosten und die Einflussmöglichkeiten, die Gläubiger auf die Verwertung nehmen können. Dabei sollen auch Vorschläge für die Ansprache von und den Umgang mit Insolvenzverwaltern, insbesondere in der Verwertungssituation, besprochen werden.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.