Der Online-Kurs beschäftigt sich zunächst mit der äußerst praxisrelevanten und durch das SanInsFoG neu eingeführten Geschäftsleiterhaftung gemäß § 15b InsO (sog. Masseschmälerungshaftung). Die Vorschrift ist an die Stelle des „alten“, aber gleichwohl nach wie vor praxisrelevanten § 64 GmbHG sowie dessen Parallelnormen getreten (dazu Online-Kurs
102236).
Sie gilt für Zahlungen, die ab dem 01.01.2021 vorgenommen worden sind bzw. vorgenommen werden. Neuerungen betreffen das Verhältnis von erlaubten und verbotenen Zahlungen; zentraler Begriff ist hierbei der des „ordnungsgemäßen Geschäftsgangs“ in § 15b Abs.2 und 3 InsO. Daneben enthält § 15b Abs.4 InsO eine neue Regelung zum Umfang der Haftung. Neuland hat der Gesetzgeber mit § 15b Abs.8 InsO betreten. Dort ist das Verhältnis der Massesicherungspflicht zur steuerlichen Abführungspflicht normiert.
Der Kurs beschäftigt sich daneben mit der sog. Insolvenzverschleppungshaftung gemäß §§ 823 Abs.2 BGB, 15a Abs.1 InsO, die für den Insolvenzverwalter allerdings nur eine vergleichsweise geringe praktische Relevanz hat.
Aktualisiert im März 2024.