Der Online-Kurs beschäftigt sich zunächst mit der äußerst praxisrelevanten und durch das SanInsFoG neu eingeführten Geschäftsleiterhaftung gemäß § 15b InsO (sog. Masseschmälerungshaftung). Die Vorschrift ist an die Stelle des „alten“, aber gleichwohl nach wie vor praxisrelevanten § 64 GmbHG sowie dessen Parallelnormen getreten (dazu Online-Kurs
102236).
Sie gilt für Zahlungen, die ab dem 01.01.2021 vorgenommen worden sind bzw. vorgenommen werden. Neuerungen betreffen das Verhältnis von erlaubten und verbotenen Zahlungen; zentraler Begriff ist hierbei der des „ordnungsgemäßen Geschäftsgangs“ in § 15b Abs. 2 und 3 InsO. Daneben enthält § 15b Abs. 4 InsO eine neue Regelung zum Umfang der Haftung. Neuland hat der Gesetzgeber mit § 15b Abs. 8 InsO betreten. Dort ist das Verhältnis der Massesicherungspflicht zur steuerlichen Abführungspflicht normiert.
Der Kurs beschäftigt sich daneben mit der sog. Insolvenzverschleppungshaftung gemäß §§ 823 Abs. 2 BGB, 15a Abs. 1 InsO, die für den Insolvenzverwalter allerdings nur eine vergleichsweise geringe praktische Relevanz hat.
Aktualisiert im März 2024.