Notare
Referent: Werner Tiedtke
Fortbildungs-Nr.: 03246972
In diesem Modul werden alle Bewertungsfragen zu Notarkosten bei Beurkundung des Beschlusses über eine Kapitalerhöhung bei einer GmbH einschließlich Mitbeurkundung der Übernahmeerklärung bezüglich der neuen Geschäftsanteile thematisiert. Es werden anhand eines konkreten Fallbeispiels nicht nur Hinweise zur Bestimmung des Geschäftswerts gegeben, sondern auch zur Berechnung aller Gebühren, wie Verfahrensgebühr, Vollzugs- und Betreuungsgebühren. Auch die von der Norm abweichende Bewertung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses und der Übernahmeerklärung bei einem zusätzlichen Agio, also der Verpflichtung des Übernehmers zur Zahlung eines Aufgeldes, wird besprochen. Nicht nur die Behandlung mehrerer Beurkundungsgegenstände mit deren Einordnung nach Gegenstandsgleichheit oder Gegenstandsverschiedenheit, sondern auch die Tücken der Bewertung mehrerer Beurkundungsgegenstände bei unterschiedlichen Gebührensätzen werden im Hinblick auf die Vorgaben in § 94 GNotKG erläutert.
Besprochen wird auch die Bewertung der Anmeldung einer Kapitalerhöhung einschließlich der kostenrechtlichen Fragen zur Erstellung der Übernehmerliste, der finalen Gesellschafterliste und der elektronischen Einreichung zum Registergericht.
Dieses Modul VIII befasst sich mit der Kapitalerhöhung durch Bareinlagen als Grundfall. Die Kapitalerhöhung einer GmbH durch Sacheinlagen, deren Bewertung erheblich von der Bewertung einer Barkapitalerhöhung abweichen kann, erfolgt in einem gesonderten Modul IX.
Auch Hinweise zur Berechnung der Dokumentenpauschale und der sonstigen Auslagen werden gegeben.
Das Modul schließt im ersten Teil mit einer vollständigen Zusammenfassung aller Gebühren ab. Der sich daran anschließende zweite Teil ermöglicht dem Teilnehmer eine Prüfung seines eigenen Wissensstandes.
Veröffentlicht am 10. März 2025.
Regulärer Kostenbeitrag
85,00 € (zzgl. gesetzl. USt.)
Ermäßigter Kostenbeitrag
Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden