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Familienrecht

Umgangsverweigerung und begleiteter Umgang: Strategien im familiengerichtlichen Verfahren

Referent: Lars Mückner

Fortbildungs-Nr.: 09257719

Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE Ein Kalendersymbol. 02.09.2026 Uhrzeit der Veranstaltung 13:30 Uhr -
19:00 Uhr
Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 5h – nach § 15 FAO
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Streitigkeiten um Umgangsregelung sind oft für alle Beteiligten eine große Herausfor-derung. Umgangsabbrüche stellen elementare Grundsätze infrage.
Kinder und Eltern haben Anspruch auf Umgang miteinander. Dies folgt aus dem Grundgesetz und entzieht sich einer Diskussion (Art. 6 GG), wird aber auch durch ein-fachgesetzliche Vorschriften konkretisiert und aufgeladen.
Gescheiterte Regelungen zum Umgang sind oft ein Ausdruck von Hochstreitigkeit auf Ebene der Eltern. Die Grundannahme, dass die Durchsetzung von Umgangskontakten grundsätzlich dem Kindeswohl diene und die Verweigerung von Umgang ein Indiz für mangelnde Bindungstoleranz und damit eine eigene Kindeswohlgefährdung dar-stelle (Entfremdung, „PAS“), ist im Einzelfall an der Auswirkung für die Minderjährigen zu überprüfen. Die Leistungen des Jugendamtes zur Unterstützung und zur Begleitung des Umgangs gehören zum Verwaltungsverfahren, sind aber auch schon im familienrechtlichen Verfahren mit zu berücksichtigen.


Die Veranstaltung bietet die Möglichkeit, eine eigene klare Linie zu finden oder aufrechtzuerhalten. Besprochen werden wissenschaftliche Hintergründe und aktuelle Bestrebungen in der Familiengerichtsbarkeit.

 

Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.

 

Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.
 

Referent

Lars Mückner

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

305,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

265,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin