Die Rechtsbeziehungen zwischen Ehegatten beschränken sich nicht auf originär familienrechtliche Regelungen. Vielmehr kommen auch Ausgleichsansprüche zwischen den Ehegatten aus dem Schuld- oder Deliktsrecht sowie aus dem Nebengüterrecht in Betracht. Zu denken ist an Ansprüche auf Schadenersatz aus Delikt, Gesamtausgleich, Darlehensrückzahlung, Aufwendungsersatz oder Rechnungslegung sowie Rückgewähr empfangener Leistungen aus Auftragsrecht, Ehegatteninnengesellschaften, ehebezogener Zuwendungen, familienrechtlichen Kooperationsverträgen und Bereicherungsrecht. Derartige Ansprüche sind nicht nur zu erkennen, sondern auch in ihrem Verhältnis zu familienrechtlichen Sachverhalten einzuordnen. Im Seminar werden die Voraussetzungen der jeweiligen Ausgleichsmechanismen, deren Wechselwirkung zu familienrechtlichen Regelungen und Überlegungen zur Durchsetzung der Ansprüche dargestellt.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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