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Arbeitsrecht

Entgelttransparenz und variable Vergütung – mit und ohne Freiwilligkeit

Referentin: Dr. Claudia Hahn

Fortbildungs-Nr.: 01257480

Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE Ein Kalendersymbol. 16.06.2026 Uhrzeit der Veranstaltung 13:00 Uhr -
18:30 Uhr
Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 5h – nach § 15 FAO
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Online

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inklusive

Die Entgelttransparenzrichtlinie muss bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Neue Auskunftsansprüche und Berichtspflichten sind verpflichtend genauso wie Entschädigungsansprüche bei geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung.

 

Auf Arbeitgeber kommen neue Anforderungen zu. Nicht nur im Bewerbungsverfahren ist für Entgelttransparenz zu sorgen, sondern auch im laufenden Arbeitsverhältnis kann die Situation entstehen geschlechterspezifische Gehaltsunterschiede offenlegen und rechtfertigen zu müssen.

 

Erfolgsabhängige und damit variable Vergütung ist aus der modernen Arbeitswelt nicht wegzudenken – von Zielprämien über Provisionen bis hin zu komplexen Beteiligungsprogrammen. Doch bei der Gestaltung lauern arbeitsrechtliche Fallstricke: Unklare Formulierungen können teuer werden und gehen fast immer zulasten des Arbeitgebers. In unserem Seminar erfahren Sie, welche Modelle sich rechtssicher umsetzen lassen, die typischen Risiken und wie Sie sie vermeiden, die aktuelle Rechtsprechung zum Vergütungsrecht und Praxistipps für Vertragsgestaltung.  Sichern Sie sich das Know-how der Referentin, um variable Vergütungssysteme wirksam und rechtssicher zu gestalten.

 

Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage mit allen wichtigen Hinweisen der erfahrenen Referentin.

Zu diesem Online-Vortrag LIVE erhalten Sie ohne Zusatzkosten eine KI-erzeugte, dem roten Faden des Referenten folgende Mitschrift * und einen kompakten KI-Podcast * zur Nachbereitung. Nach dem Vortrag stehen Ihnen die Inhalte zeitnah in Ihrem Teilnehmerkonto zur Verfügung.
*KI-generiert und nicht menschlich geprüft

Referentin

Dr. Claudia Hahn

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

305,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

265,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin