Auch wenn grundsätzlich die Unternehmensnachfolge lebzeitig geregelt werden sollte, darf auch der Übergang im Erbfall nicht vernachlässigt werden. Sei es als Notfallabsicherung oder weil die Seniorengeneration zu Lebzeiten nicht vollständig loslassen wollte, Unternehmensbeteiligungen/Gesellschaftsanteile befinden sich oft auch im Todeszeitpunkt noch in der Hand des Erblassers. Deren Übergang rechtlich und steuerlich sinnvoll zu gestalten, ist eine wichtige, allerdings auch recht komplexe Herausforderung.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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