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Der Umgang mit der Umgangsverweigerung

Rechtsgebiet(e): Familienrecht

Referent: Lars Mückner

Fortbildungs-Nr.: 094561

Format: Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE

Datum: Ein Kalendersymbol. 16.05.2024

Uhrzeit: Uhrzeit der Veranstaltung 10:00 Uhr -
12:45 Uhr

Dauer: Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 2,5h – nach § 15 FAO

Ort: Eine Person unter einem Dach, steht für Hotel. Online Online nehmen Sie einfach und unkompliziert über Ihren Browser an der Fortbildung teil. Mehr Informationen finden Sie in den FAQs.

Merkliste: Prospekt

Merkliste: Merkliste

Kinder und Eltern haben Anspruch auf Umgang miteinander.
 
Dies hat zum einen seine Begründung im Grundgesetz und entzieht sich einer Diskussion (Art. 6 GG), wird aber andererseits durch einfachgesetzliche Vorschriften konkretisiert und aufgeladen.
 
Kommt es zu Umgangsverweigerungen ist der Weg zum Familiengericht oft unausweichlich. Die Grundannahme, dass die Durchsetzung von Umgangskontakten grundsätzlich dem Kindeswohl dient und die Verweigerung von Umgang ein Indiz für mangelnde Bindungstoleranz und damit eine eigene Kindeswohlgefährdung darstelle, ist im Einzelfall an der Auswirkung für die Minderjährigen zu überprüfen.
 
 
 
Prozessvertretung und Verfahrensbeistandschaft bedürfen hier einer klaren Linie mit der Bereitschaft zur Weichenstellung im Einzelfall.
 
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
 
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.

Pause 11:30 - 11:45 Uhr

Referent

Lars Mückner

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

135,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

115,00 € (USt.-befreit)

Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin