Kinder und Eltern haben Anspruch auf Umgang miteinander.
Dies hat zum einen seine Begründung im Grundgesetz und entzieht sich einer Diskussion (Art. 6 GG), wird aber andererseits durch einfachgesetzliche Vorschriften konkretisiert und aufgeladen.
Kommt es zu Umgangsverweigerungen ist der Weg zum Familiengericht oft unausweichlich. Die Grundannahme, dass die Durchsetzung von Umgangskontakten grundsätzlich dem Kindeswohl dient und die Verweigerung von Umgang ein Indiz für mangelnde Bindungstoleranz und damit eine eigene Kindeswohlgefährdung darstelle, ist im Einzelfall an der Auswirkung für die Minderjährigen zu überprüfen.
Prozessvertretung und Verfahrensbeistandschaft bedürfen hier einer klaren Linie mit der Bereitschaft zur Weichenstellung im Einzelfall.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.