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Neueste Rechtsprechung und Entwicklungen in Nachprüfungsverfahren im Oberschwellenbereich

Rechtsgebiet(e): Vergaberecht

Referentin: Dr. Irene Lausen

Fortbildungs-Nr.: 32258076

Format: Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE

Datum: Ein Kalendersymbol. 01.12.2026

Uhrzeit: Uhrzeit der Veranstaltung 13:00 Uhr -
18:30 Uhr

Dauer: Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 5h – nach § 15 FAO

Ort: Eine Person unter einem Dach, steht für Hotel. Online Online nehmen Sie einfach und unkompliziert über Ihren Browser an der Fortbildung teil. Mehr Informationen finden Sie in den FAQs.

Bonusmaterial: ki_zustimmung Bonusmaterial
inklusive

Merkliste: Prospekt

Merkliste: Merkliste

Bieter können durch Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und Vergabesenaten der Oberlandesgerichte ihre sogenannten subjektiven Bieterrechte noch vor Zuschlagserteilung durch den öffentlichen Auftraggeber geltend machen und somit auf ein rechtmäßiges Vergabeverfahren hinwirken. Die Weichen für den Erfolg eines Nachprüfungsantrags werden bereits vor dessen Einreichung gestellt, denn der Bieter muss eine fristgerechte und inhaltlich adäquate Rüge des Vergabeverstoßes nachweisen können. Materiell werden in einem Nachprüfungsverfahren regelmäßig komplexe und schwierige Rechtsfragen entschieden. 

Der Online-Vortrag LIVE richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Bieter oder öffentliche Auftraggeber vertreten. Er zeigt systematisch die Voraussetzungen und den Ablauf eines Nachprüfungsverfahrens auf und gibt einen Überblick der aktuellen Rechtsprechung. Ein besonderes Augenmerk wird auf die typischen „Stolperfallen“ gerichtet.
 
Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
Zu diesem Online-Vortrag LIVE erhalten Sie ohne Zusatzkosten eine KI-erzeugte, dem roten Faden des Referenten folgende Mitschrift * und einen kompakten KI-Podcast * zur Nachbereitung. Nach dem Vortrag stehen Ihnen die Inhalte zeitnah in Ihrem Teilnehmerkonto zur Verfügung.
*KI-generiert und nicht menschlich geprüft

Referentin

Dr. Irene Lausen

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

305,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

265,00 € (USt.-befreit)

Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin