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Familienrecht

53. Fachanwaltslehrgang Familienrecht 2026 (einschließlich Klausuren)

Fortbildungs-Nr.: 09250250K

Lehrgang 26.02.2026 - 29.08.2026 120,00h Prospekt

Fachanwaltslehrgang Familienrecht 2026

Der 53. Fachanwaltslehrgang Familienrecht läuft vom 26. Februar 2026 bis 29. August 2026 und umfasst 120 Zeitstunden zzgl. drei Präsenzklausuren à 5 Stunden.

Termine 2026

Lehrgangszeitraum: 26. Februar 2026 bis 21. August 2026, in 15 Teilejeweils 2 Tage online (Do 14:00–18:30 und Fr 8:30–14:00 (gesamt 120 Std.).

Präsenzklausuren (je 5 Std.): Sa 25.04., 04.07. und 29.08.2026, jeweils 9:00–14:00.

Details und einzelne Lehrgangsteile finden Sie untenstehend oder zum Download HIER.

Online & Präsenz

Für ortsflexibles Lernen: 120 Vortragsstunden online + 15 Klausurstunden in Präsenz. Das DAI setzt auf moderne Lehr- und Prüfungsformate.

Details und einzelne Lehrgangsteile finden Sie untenstehend oder zum Download HIER.

Prüfungen

Zur Überprüfung der Lernziele sind drei fünfstündige Präsenzklausuren vorgesehen. FAO-üblich; Teilnahme wird bescheinigt.

Für wen eignet sich der Lehrgang

Der Lehrgang richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die die Fachanwaltschaft Familienrecht anstreben, sowie an Juristinnen und Juristen mit Beratungsfokus im Familienrecht, die ihre Expertise systematisch ausbauen möchten.

Auch ohne unmittelbare Titelführung liefert der Lehrgang einen kompakten, praxistauglichen Überblick über das gesamte Familienrecht.

Kosten Fachanwaltslehrgang

Der Gesamtkostenbeitrag beträgt 2.750,00 Euro. Mitglieder kooperierender Rechtsanwaltskammern sowie Teilnehmende innerhalb der ersten drei Jahre nach Zulassung zahlen 2.550,00 Euro. Enthalten sind sämtliche Lehrgangseinheiten und die drei Präsenzklausuren.

Platz sichern für den 53. Fachanwaltslehrgang Familienrecht 2026 – alle Termine, Inhalte und Buchung auf einen Blick. Jetzt anmelden.

Regulärer Kostenbeitrag

2.750,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

2.550,00 € (USt.-befreit) für Mitglieder kooperierender Kammern:

2.550,00 € (USt.-befreit) Teilnehmende innerhalb der ersten drei Jahre nach Zulassung zur Anwaltschaft