
Familienrecht
Fortbildungs-Nr.: 09250250K
Der 53. Fachanwaltslehrgang Familienrecht läuft vom 26. Februar 2026 bis 29. August 2026 und umfasst 120 Zeitstunden zzgl. drei Präsenzklausuren à 5 Stunden.
Lehrgangszeitraum: 26. Februar 2026 bis 21. August 2026, in 15 Teile – jeweils 2 Tage online (Do 14:00–18:30 und Fr 8:30–14:00 (gesamt 120 Std.).
Präsenzklausuren (je 5 Std.): Sa 25.04., 04.07. und 29.08.2026, jeweils 9:00–14:00.
Details und einzelne Lehrgangsteile finden Sie untenstehend oder zum Download HIER.
Für ortsflexibles Lernen: 120 Vortragsstunden online + 15 Klausurstunden in Präsenz. Das DAI setzt auf moderne Lehr- und Prüfungsformate.
Details und einzelne Lehrgangsteile finden Sie untenstehend oder zum Download HIER.
Zur Überprüfung der Lernziele sind drei fünfstündige Präsenzklausuren vorgesehen. FAO-üblich; Teilnahme wird bescheinigt.
Der Lehrgang richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die die Fachanwaltschaft Familienrecht anstreben, sowie an Juristinnen und Juristen mit Beratungsfokus im Familienrecht, die ihre Expertise systematisch ausbauen möchten.
Auch ohne unmittelbare Titelführung liefert der Lehrgang einen kompakten, praxistauglichen Überblick über das gesamte Familienrecht.
Der Gesamtkostenbeitrag beträgt 2.750,00 Euro. Mitglieder kooperierender Rechtsanwaltskammern sowie Teilnehmende innerhalb der ersten drei Jahre nach Zulassung zahlen 2.550,00 Euro. Enthalten sind sämtliche Lehrgangseinheiten und die drei Präsenzklausuren.
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Regulärer Kostenbeitrag
2.750,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
2.550,00 € (USt.-befreit) für Mitglieder kooperierender Kammern:
2.550,00 € (USt.-befreit) Teilnehmende innerhalb der ersten drei Jahre nach Zulassung zur Anwaltschaft