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Mediation u. außergerichtl. Konfliktbeilegung

Fachausbildung Mediation (Gesamtlehrgang 2024) - Ausbildung zum/r Mediator/in

Fortbildungs-Nr.: 28240171K

Lehrgang 10.06.2024 - 27.07.2024 90,00h
Konzeption
Das DAI beschreitet mit der Fachausbildung Mediation seit einigen Jahren einen neuen Weg in der anwaltlichen Fortbildung und Mediatorenausbildung: Durch das 2012 in Kraft getretene MediationsG wird zukünftig keine Rechtsanwältin und kein Rechtsanwalt mehr ohne praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse in der Mediation auskommen. Unter diesem Blickwinkel ist die Fachausbildung bewusst nicht nur auf den angehenden Anwaltsmediator, sondern auch auf den „klassischen“ Parteianwalt zugeschnitten.
Neben dem Erwerb dieser anwaltlichen Zusatzqualifikation, die verstärkt auch auf der Mandantenseite als besondere Qualifikation des Anwalts wahrgenommen wird, bietet Ihnen der Fachlehrgang darüber hinaus einen weiteren Mehrwert für Ihre anwaltliche Tätigkeit:
Im Rahmen der Ausbildung wird ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet, jeder Anwältin und jedem Anwalt die Möglichkeit zu eröffnen, die eigenen Kompetenzen im Bereich der Verhandlungs- und Kommunikationstechnik in der täglichen anwaltlichen Arbeit zu erweitern. Zudem wird neben der Befähigung, als Anwaltsmediator eigene Mediationen durchführen zu können, auch die Kompetenz erworben, als Parteianwalt die Mandanten aktiv im Rahmen anderer Mediationsverfahren zu begleiten. Auf diese Weise erschließt die Teilnahme an der Fachausbildung jedem Anwalt zugleich neue Tätigkeitsgebiete und die Vertiefung des praktischen Know-hows auf dem komplexen Gebiet des Konfliktmanagements und der Verhandlungsführung.
Ausbildungsoption: Mediator oder Zertifizierter Mediator
Je nach Vertiefungswunsch haben Sie einerseits im Rahmen der Fachausbildung Mediation die Wahl, ob Sie sich zum „Mediator“ (§ 5 Abs. 1 MediationsG i. V. m. § 7 a BORA, Zeitumfang 90 Präsenzstunden, Module 1 – 4) oder zum „Zertifizierten Mediator“ (§§ 5 Abs. 2, 6 MediationsG i. V. m. § 2 ZMediatAusbV, Zeitumfang 130 Präsenzstunden, Module 1 – 6 , ausbilden lassen möchten. Der Ausbildungsumfang beinhaltet bereits die in Kürze in Kraft tretenden Änderungen der ZMediatAusbV.

Ausbildungsinhalte
Die Ausbildung behandelt in Anlehnung an den Ausbildungskatalog des § 2 ZMediatAusbV alle relevanten Bereiche und Anwendungsfelder des Fachgebiets Mediation und seiner gesetzlichen Rahmenbedingungen. Zugleich werden Haftungs-, Gebühren- und Marketingfragen aus Anwalts- und Mediatorensicht erörtert.

Ausbildungsformat
Die Ausbildung und Wissensvermittlung wird nicht in einem klassischen Referatsstil, sondern neben der theoretischen Wissensvermittlung in einem hohen Maße interaktiv gestaltet. In Übungen in Kleingruppen und Rollenspielen werden anhand von konkreten Fällen aus der Praxis des Anwaltsmediators die einzelnen Phasen des Mediationsverfahrens und der notwendigen Kommunikations- und Verhandlungstechniken demonstriert und praktiziert. Durch die Unterstützung des renommierten Ausbilderteams – Michael Plassmann (Leitung), Dr. Ulrike Rüssel und Franz-Joachim Hofer –, das aufgrund seiner langjährigen Praxiserfahrung ein Garant für den anwaltlichen Praxisbezug ist, wird gewährleistet, dass jeder Teilnehmer bereits frühzeitig umfassende eigene Mediationserfahrungen in der Rolle als Mediator oder Parteianwalt sammeln kann.
Titelerlangung
Die Teilnehmer haben im Rahmen der Fachausbildung Mediation dabei die Wahl, ob sie sich zum „Mediator“ (90 Stunden, Module 1 – 4) oder zum „Zertifizierten Mediator“ (130 Stunden Module 1 – 6) ausbilden lassen möchten: Nach Absolvierung der Fachausbildung über 90 Präsenzstunden sind die Teilnehmer berechtigt, die Zusatzbezeichnung „Mediator“ gemäß § 7a BORA und § 5 Abs. 1 MediationsG zu führen.
Die Teilnahme an der Fachausbildung über 130 Präsenzstunden erfüllt den Ausbildungskatalog zur Erlangung des Titels „Zertifizierter Mediator“ gemäß der aktuellen Fassung des §§ 5 Abs. 2, 6 MedG i. V.m. § 2 ZMediatAusbV.
Um sich als „Zertifizierter Mediator“ bezeichnen zu dürfen, bedarf es nach Änderung der ZMediatAusbV neben der Absolvierung des Fachlehrganges fünf supervidierter Mediationen (§§ 5 Abs. 2, 6 MedG i.V.m. § 2 ZMediatAusbV), die in einem Zeitraum von 3 Jahre nach Absolvierung des Fachlehrganges durchzuführen sind.
Die Absolventen erhalten die Möglichkeit, die entsprechenden Supervision (Zeitrahmen ca. 1 – 1,5 h) mit dem Ausbilderteam im Nachgang individuell zu vereinbaren. Sie erhalten über die absolvierte Supervision, die separat zu vergüten sind, und den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zum „Zertifizierten Mediator“ eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 2 ZMediatAusbV.

Regulärer Kostenbeitrag

3.200,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

3.090,00 € (USt.-befreit) Anwälte unter 2 Jahren Zulassung