
Informationstechnologierecht
Referent: Tobias Sommer LL.M.
Fortbildungs-Nr.: 22268348
2025 und 2026 sind aus rechtlicher Sicht die bisher wichtigsten Jahre zum Thema KI. Die Regelverjährung für Ansprüche aus dem Jahr 2022 steht im Raum. Wichtige Regelungen der KI-VO sind im August 2025 und im August 2026 in Kraft getreten. Kennzeichnungspflichten und Deepfakes. Verhaltenskodizes für die Themen Transparenz, Sicherheit und Gefahrenabwehr sowie Urheberrecht ebenso. Der deutsche Gesetzgeber hat Gesetzesentwürfe zum Thema vorgelegt. Erste Urteile liegen vor u.a. zum Thema Erfindereigenschaft der KI, Haftung beim Einsatz der Technologie und zum Urheberrecht. Fälle zum Vertragsrecht sind anhängig.
Abgerundet wird der Vortrag mit einem Blick auf die Entwicklungen im Ausland, in die Nutzungsbedingungen ausgewählter KI-Anbieter und Beispielen aus der Praxis.
RA Tobias Sommer LL.M. wird die aktuelle Rechtslage vorstellen, Erfahrungen aus der Praxis teilen und Urteile zum Thema besprechen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.
Regulärer Kostenbeitrag
305,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden