Sozialrecht
Referent: Gerald Wagenführ
Fortbildungs-Nr.: 04246396
Online
Online nehmen Sie einfach und unkompliziert über Ihren Browser an der Fortbildung teil. Mehr Informationen finden Sie in den FAQs.Aufgrund der Erkenntnis, Pflege in Deutschland kann nur bei gleichzeitiger Einbeziehung familiärer und anderer ehrenamtlicher Strukturen auf Dauer finanzierbar sein, räumt das Gesetz in § 3 SGB XI der häuslichen Pflege Priorität ein. Mit Hilfe finanzieller Anreize sollen Familienangehörige, Bekannte und Nachbarn des Pflegebedürftigen motiviert werden, diese häusliche Pflege zu leisten. Die Höhe dieser Anreize ist abhängig von der Einstufung des Pflegebedürftigen in einen Pflegegrad. Die Bedeutung dieser Einstufungsfrage für die Betroffenen zeigt sich auch in den Eingängen bei den Gerichten. Im Jahr 2024 sind in NRW insgesamt 4.495 Klagen in der Pflegeversicherung erhoben worden, was eine Steigerung zum Vorjahr 11,83 % entspricht (Quelle: Jahresbericht 2024 des Landesozialgerichts Nordrhein-Westfalen). Der Großteil dieser Verfahren betrifft die Einstufung in einen Pflegegrad. In der Veranstaltung geht es neben der Vermittlung der gesetzlichen Systematik auch um die sich in der Praxis ergebenden typischen Fragestellungen anhand von Fallbeispielen. Ziel ist es auch, den Teilnehmern Prüfungsschemata und Arbeitshilfen an die Hand zu geben, um die Verfahren betreffend die Einordnung in einen Pflegegrad aus anwaltlicher Sicht optimal führen zu können.
Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
Regulärer Kostenbeitrag
135,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden