Künstliche Intelligenz gehört zu den Technologien, die das 21. Jahrhundert prägen. Ihre Einsatzmöglichkeiten erscheinen schier unendlich: Von der industriellen Produktion über Mobilität und Medizin bis zu Kommunikation, Unterhaltung und Sport, staatlicher Verwaltung, Rechtsanwendung und Strafverfolgung scheint es kaum einen Bereich menschlicher Tätigkeit zu geben, der nicht von der Entwicklung künstlicher Intelligenz beeinflusst wird. Es liegt auf der Hand, dass eine so mächtige Technologie reguliert werden muss.
Entsprechend haben sich die Europäische Kommission, der Rat und das Parlament im Dezember 2023 nach schwierigen Trilog-Verhandlungen politisch auf den AI Act geeinigt. Der finale Text liegt seit Januar 2024 vor; sein erster Regelungskomplex wird bereits in Kürze – nach nur sechsmonatiger Übergangsphase – Anwendung finden.
Mit dem AI Act unternimmt die EU den Versuch, für die Herstellung und Anwendung von Systemen künstlicher Intelligenz in Europa und darüber hinaus Rahmenbedingungen zu formulieren, die an den Erfolg früherer legislativer Vorhaben anknüpfen – insbesondere an den Brussels Effect der DSGVO.
Dieser Online-Vortrag vermittelt Ihnen unmittelbar vor Anwendbarkeit der ersten Bestimmungen einen umfassenden Überblick über den AI Act inklusive seiner Ausstrahlungen auf den gewerblichen Rechtsschutz sowie das Urheber- und Medienrecht. Zugleich nehmen wir das Regelungskonzept und den aktuellen Stand der AI Liability Directive in den Blick.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an die Referentin zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird die Referentin im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.