Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Tagungsleitung : Prof. Dr. Roland Wacker
Referierende: Dr. Sebastian Berkefeld, Dr. Heinrich Hübner, Thorsten Kontny, Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Karsten Schmidt, Prof. Dr. Roland Wacker
Mitwirkend: Manfred Born
Fortbildungs-Nr.: 05246808
DAI-Forum Rhein-Main
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Online nehmen Sie einfach und unkompliziert über Ihren Browser an der Fortbildung teil. Mehr Informationen finden Sie in den FAQs.Die Unternehmensnachfolge ist ein komplexer Vorgang, der sowohl zivilrechtliche als auch steuerrechtliche Aspekte berührt. Während das Zivilrecht die rechtlichen Grundlagen für die Übertragung eines Unternehmens legt, spielen steuerliche Regelungen eine entscheidende Rolle für die wirtschaftliche Umsetzung und Optimierung des Nachfolgeprozesses. Eine sorgfältige Planung und Abstimmung beider Rechtsgebiete ist daher unerlässlich, um rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu entwickeln.
Im Zivilrecht stehen insbesondere Fragen des Erbrechts, Gesellschaftsrechts sowie des Vertragsrechts im Mittelpunkt. Wird ein Unternehmen im Wege der Erbfolge übertragen, sind beispielsweise die gesetzlichen Erbquoten und Pflichtteilsansprüche zu beachten. Diese können zu einer Zerschlagung oder zumindest zu erheblichen Belastungen des Unternehmens führen, wenn keine geeigneten Vorkehrungen getroffen wurden. Testamente, Erbverträge und insbesondere die vorweggenommene Erbfolge – etwa durch Schenkung – sind probate Mittel, um rechtzeitig klare Regelungen zu treffen. Auch gesellschaftsrechtliche Regelungen, wie Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag oder Vinkulierungen bei Kapitalgesellschaften, spielen eine zentrale Rolle, um Kontinuität und Stabilität des Unternehmens zu sichern.
Demgegenüber verfolgt das Steuerrecht eigene Ziele. Der Gesetzgeber möchte die Unternehmensnachfolge zwar grundsätzlich erleichtern, etwa durch steuerliche Begünstigungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer, setzt aber gleichzeitig enge Rahmenbedingungen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Betriebsvermögen zu erheblich reduzierten Sätzen übertragen werden – bis hin zur vollständigen Steuerfreistellung. Voraussetzung ist jedoch in der Regel, dass das Unternehmen über mehrere Jahre fortgeführt wird und bestimmte Lohnsummen- und Verwaltungsvermögensgrenzen eingehalten werden. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, droht eine rückwirkende Besteuerung.
Die Herausforderung liegt also darin, zivilrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten so mit den steuerlichen Anforderungen zu verknüpfen, dass die Unternehmensnachfolge sowohl rechtlich wirksam als auch steuerlich optimiert erfolgt. Ein Beispiel dafür ist die Schenkung von Unternehmensanteilen zu Lebzeiten unter gleichzeitiger Vereinbarung eines Nießbrauchs oder einer Rückfallklausel. Dadurch kann der Übergeber Einfluss und finanzielle Sicherheit wahren, während der Übernehmer bereits schrittweise Verantwortung übernimmt und steuerliche Freibeträge genutzt werden können.
Ein weiteres Spannungsfeld ergibt sich aus der Bewertung des Unternehmens. Während im Zivilrecht oft individuelle Vereinbarungen oder Verkehrswerte herangezogen werden, bestimmt das Steuerrecht den sogenannten „gemeinen Wert“, häufig auf Basis des vereinfachten Ertragswertverfahrens. Diese Unterschiede können zu abweichenden Vorstellungen über den Unternehmenswert und die damit verbundenen steuerlichen Lasten führen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge nur durch eine enge Verzahnung zivilrechtlicher und steuerrechtlicher Überlegungen gelingen kann. Unternehmer sollten frühzeitig Experten aus beiden Rechtsgebieten hinzuziehen, um eine individuell angepasste und nachhaltige Nachfolgelösung zu entwickeln. So kann nicht nur der Fortbestand des Unternehmens gesichert, sondern auch eine unnötige steuerliche Belastung vermieden werden.
Veräußerer und Erwerber eines Unternehmens brauchen für diese Transaktion fundierte anwaltliche Hilfe, die zivil- und steuerrechtliche Probleme erkennen und lösen hilft. Die Tagung informiert interdisziplinär über die zivil- und steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten mit ihren vielen Verbindungen und Interdependenzen. Die Tagung wendet sich sowohl an den steuerrechtlich vorgebildeten Kautelarjuristen als auch an den vorwiegend steuerberatend Tätigen.
Die Teilnehmer werden auf hohem Niveau anhand von Gestaltungen und Fällen mit Anmerkungen und Lösungshinweisen und aktueller Nachweise der Literatur und Rechtsprechung informiert. Die Arbeitsunterlage ist geeignet, Hilfen bei der praktischen Arbeit zu geben.
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