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Familienrecht

Schwerpunkte des Unterhaltsrechts: Die Leistungsfähigkeit in den Unterhaltsrechtsverhältnissen

Referent: Werner Reinken

Fortbildungs-Nr.: 09246571

Online-Vortrag LIVE 15.12.2025 14:30 Uhr -
17:15 Uhr
2,50h – nach § 15 FAO

Online

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Kein Unterhaltsrechtsfall ohne Probleme mit der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Dessen unterhaltsrelevante Einkünfte zu bestimmen, wird von vielen Problemen geprägt. Reicht die entfaltete Arbeitsleistung aus? Muss eine Nebentätigkeit ausgeübt werden? Kann der private Pkw für Fahrten zur Arbeitsstelle genutzt werden? Welche Verbindlichkeiten sind berücksichtigungsfähig? Wie sind Kosten des Umgangsrechts zu behandeln? Wann muss mit einer fiktiven Behandlung gerechnet werden?

Die Veranstaltung gibt auf diese und andere Fragen Antworten unter Heranziehung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Obergerichte. Neben den materiell rechtlichen Problemen werden auch die damit zusammenhängenden verfahrensrechtlichen behandelt.

Diese Veranstaltung ist inhaltlich eigenständiger Bestandteil der Veranstaltungsreihe „Schwerpunkte des Unterhaltsrechts“:
  • „Obliegenheiten in den Unterhaltsrechtsverhältnissen“, 21.02.2025 (09245998)

  • „Die Verwirkung von Unterhaltsansprüchen“, 19.05.2025 (09246170)

  • „Die Anspruchsberechtigung im Unterhaltsrecht“, 02.09.2025 (09246263)

  • „Leistungsfähigkeit“, 15.12.2025 (09246571)

 
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
 
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.
 
Werner Reinken

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

135,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden