web
Sie sind offline. Dies ist eine schreibgeschützte Version der Seite.
close
Sie möchten keine Neuigkeiten rund um das DAI und unsere Fortbildungen verpassen?
Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter!

Illegal beschaffte Beweismittel im Verkehrsrecht und ihre prozessuale Verwertbarkeit

Rechtsgebiet(e): Verkehrsrecht, Strafrecht

Referent: Andreas Krämer

Fortbildungs-Nr.: 15258108

Format: Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE

Datum: Ein Kalendersymbol. 12.11.2026

Uhrzeit: Uhrzeit der Veranstaltung 13:30 Uhr -
19:00 Uhr

Dauer: Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 5h – nach § 15 FAO

Ort: Eine Person unter einem Dach, steht für Hotel. Online Online nehmen Sie einfach und unkompliziert über Ihren Browser an der Fortbildung teil. Mehr Informationen finden Sie in den FAQs.

Bonusmaterial: ki_zustimmung Bonusmaterial
inklusive

Merkliste: Prospekt

Merkliste: Merkliste

Insbesondere seit dem Urteil des BGH vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17 zur Verwertung von unzulässigen DashCam-Aufnahmen ist auch im Verkehrsrecht die Frage, ob illegal beschaffte Beweismittel gleichwohl als Beweismittel herangezogen werden können, in den prozessualen Fokus gerückt. Auch die moderne Technik durch Smartphones macht es möglich, etwa Gespräche heimlich aufzunehmen oder Fotos und Filmaufnahmen unbemerkt zu tätigen. Daneben engagieren Versicherer bei „verdächtigen“ Personenschäden Privatdetektive mit der Überwachung von Geschädigten oder erlangen Gesundheitsdaten „auf dem kurzen Dienstweg“.
 

Sind auf diese Weise gewonnene Erkenntnisse verwertbar oder aber eine „Frucht des verbotenen Baums“? Zudem werden zweifelhafte Versicherungsfälle beleuchtet und der Frage nachgegangen, ob der Zweck die Mittel heilen darf. Schließlich finden im verkehrsstraf- und bußgeldrechtlichen Bereich grenzwertig beschaffte Beweismittel Eingang in die Akten. Wann gilt dabei das Verwertungsverbot des § 136a StPO?


Der Online-Vortrag LIVE will daher für die Probleme der Verwertbarkeit solcher Beweismittel sensibilisieren und Argumentationshilfen liefern, einer Verwertbarkeit zu widersprechen oder diese zu bejahen.
 

Der Vortrag richtet sich insbesondere an Fachanwälte für Verkehrsrecht und Fachanwälte für Versicherungsrecht.

Zu diesem Online-Vortrag LIVE erhalten Sie ohne Zusatzkosten eine KI-erzeugte, dem roten Faden des Referenten folgende Mitschrift * und einen kompakten KI-Podcast * zur Nachbereitung. Nach dem Vortrag stehen Ihnen die Inhalte zeitnah in Ihrem Teilnehmerkonto zur Verfügung.
*KI-generiert und nicht menschlich geprüft

Referent

Andreas Krämer

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

305,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

265,00 € (USt.-befreit)

Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin