
Rechtsgebiet(e): Verkehrsrecht, Strafrecht
Referent: Andreas Krämer
Fortbildungs-Nr.: 15258108
Insbesondere seit dem Urteil des BGH vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17 zur Verwertung von unzulässigen DashCam-Aufnahmen ist auch im Verkehrsrecht die Frage, ob illegal beschaffte Beweismittel gleichwohl als Beweismittel herangezogen werden können, in den prozessualen Fokus gerückt. Auch die moderne Technik durch Smartphones macht es möglich, etwa Gespräche heimlich aufzunehmen oder Fotos und Filmaufnahmen unbemerkt zu tätigen. Daneben engagieren Versicherer bei „verdächtigen“ Personenschäden Privatdetektive mit der Überwachung von Geschädigten oder erlangen Gesundheitsdaten „auf dem kurzen Dienstweg“.
Sind auf diese Weise gewonnene Erkenntnisse verwertbar oder aber eine „Frucht des verbotenen Baums“? Zudem werden zweifelhafte Versicherungsfälle beleuchtet und der Frage nachgegangen, ob der Zweck die Mittel heilen darf. Schließlich finden im verkehrsstraf- und bußgeldrechtlichen Bereich grenzwertig beschaffte Beweismittel Eingang in die Akten. Wann gilt dabei das Verwertungsverbot des § 136a StPO?
Der Online-Vortrag LIVE will daher für die Probleme der Verwertbarkeit solcher Beweismittel sensibilisieren und Argumentationshilfen liefern, einer Verwertbarkeit zu widersprechen oder diese zu bejahen.
Der Vortrag richtet sich insbesondere an Fachanwälte für Verkehrsrecht und Fachanwälte für Versicherungsrecht.
305,00 € (USt.-befreit)
265,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin