Die Obliegenheiten im Unterhaltsrecht kennzeichnen alle Unterhaltsrechtsverhältnisse. Ihre unterhaltsrechtlich vorwerfbare Verletzung kann für Unterhaltsberechtigte wie Unterhaltspflichtige Rechtsfolgen nach sich ziehen, die auf Seiten von Unterhaltsberechtigten bis zum Anspruchsverlust führen können. Sie verdienen in der unterhaltsrechtlichen Praxis deshalb besondere Bedeutung.
In der Veranstaltung werden die unterhaltsrechtlichen Obliegenheiten in den jeweiligen Unterhaltsrechtsverhältnissen herausgearbeitet nach Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Dies gilt etwa für die Erwerbsobliegenheit auf Seiten von Unterhaltsberechtigten und Unterhaltspflichtigen, die Obliegenheiten beim Ausbildungsunterhalt, die Obliegenheiten bei der Gestaltung steuerlicher Verhältnisse, bei der Inanspruchnahme von staatlichen Unterstützungsleistungen.
Der Blick richtet sich auch auf die verfahrensrechtliche Behandlung von Obliegenheiten.
Diese Veranstaltung ist inhaltlich eigenständiger Bestandteil der Veranstaltungsreihe „Schwerpunkte des Unterhaltsrechts“:
- „Obliegenheiten in den Unterhaltsrechtsverhältnissen“, 21.02.2025 (09245998)
- „Die Verwirkung von Unterhaltsansprüchen“, 19.05.2025 (09246170)
- „Die Anspruchsberechtigung im Unterhaltsrecht“, 02.09.2025 (09246263)
- „Leistungsfähigkeit“, 15.12.2025 (09246571)
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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