In der Insolvenz eines Unternehmens geraten oft Haftungsansprüche gegen Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte in den Fokus. Bei der Aufarbeitung der Krisen- und Insolvenzursachen werden regelmäßig potentielle Sorgfaltspflichtverletzungen der Manager analysiert. Ab Eintritt der materiellen Insolvenz sind die Verantwortlichen zudem verschärften insolvenzrechtlichen Haftungsregeln unterworfen, etwa wegen verspäteter Insolvenzantragstellung oder sorgfaltswidrig geleisteter Zahlungen. Die Geltendmachung von Haftungsansprüchen zielt wirtschaftlich oft primär auf eine dahinterstehende D&O-Versicherungsdeckung ab, weswegen typischerweise auch eine versicherungsrechtliche Komponente zu beachten ist.
Die Veranstaltung behandelt zum einen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der wichtigsten Anspruchsgrundlagen für Managerhaftungsansprüche in der Insolvenz, insbesondere § 15b Abs. 4 InsO (verbotene Zahlungen), § 15b Abs. 5 InsO (Insolvenzverursachungshaftung), § 43 Abs. 3 GmbHG iVm § 30 GmbHG (Haftung aus Kapitalerhaltungsrecht), § 43 Abs. 2 GmbHG bzw. § 93 Abs. 2 AktG (allgemeine Haftung wegen Sorgfaltspflichtverletzung), 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO (Haftung wegen Verletzung der Antragspflicht) und § 826 BGB (vorsätzliche Insolvenzverschleppung). Zum anderen liegt ein Schwerpunkt auf Praxisfragen der Durchsetzung und Abwehr solcher Ansprüche – von Beweisthemen über den Umgang mit dem D&O Versicherer bis hin zu prozesstaktischen Überlegungen.