
Familienrecht
Referierende: Werner Reinken, Dr. Andreas Olaf Schmidt, Dr. Wolfram Viefhues
Fortbildungs-Nr.: 09257859
Online
Online nehmen Sie einfach und unkompliziert über Ihren Browser an der Fortbildung teil. Mehr Informationen finden Sie in den FAQs.Der erste Teil der Veranstaltung bietet einen umfassenden, aktuellen Überblick zu Ehegattenunterhalt und Verfahrensrecht.
Im zweiten Teil werden spannende Neuigkeiten im Verwandtenunterhalt, vor allem beim erweiterten Umgang und Wechselmodell dargestellt.
Aktuell bietet das Unterhaltsrecht besonders große Herausforderungen, die Gegenstand des ersten Teils der Veranstaltung sind. Die Kenntnis der neuen Entscheidungen des BGH zum Kindesunterhalt beim erweiterten Umgang, zur Vertretung des Kindes bei Unterhaltsstreitigkeiten im Wechselmodell und zum Partnerunterhalt bei der Kindesbetreuung im Wechselmodell sind für die Unterhaltspraxis unverzichtbar. Das Seminar schildert nicht nur den Inhalt der jeweiligen Entscheidungen, sondern gibt auch auf der Basis der bisher dazu veröffentlichten Anmerkungen einen praxisgerechten Überblick über die Konsequenzen und vor allem die rechnerischen Auswirkungen.
Außerdem werden weitere Fallgestaltungen des Minderjährigenunterhalts und des Volljährigenunterhalts erläutert.
Der dritte Teil gibt einen Überblick zu Unterhalt und Insolvenz und Asset Protection.
Bereits zum 01.10.2020 ist das neue Privatinsolvenzrecht in Kraft getreten. Die Restschuldbefreiung wird nunmehr regelmäßig bereits nach nur drei Jahren erteilt. Was bedeutet das für Unterhaltsgläubiger? Und welche Forderungen können trotz Insolvenzverfahrens noch geltend gemacht und durchgesetzt werden? - Mit dem Schlagwort „Asset Protection“ bezeichnet man gemeinhin rechtliche Gestaltungen, die den Zweck verfolgen, Vermögenswerte „in Sicherheit“ zu bringen. Die Fantasie der Praxis scheint grenzenlos. Aber funktioniert das wirklich? Wo lauern Fallstricke und Haftungsgefahren für den anwaltlichen Berater?
Jeder Teilnehmer erhält eine umfangreiche Arbeitsunterlage, die zugleich als Nachschlagewerk in der Praxis dient.
Teil 2 der Veranstaltung "Familienrecht Kompakt" findet am Folgetag, Freitag, 10412.2026, mit einem Umfang von 5 Zeitstunden statt. Die Teilnahme an beiden Teilen ermöglicht Fachanwältinnen und Fachanwälten, die gesamte Fortbildungspflicht (15 Zeitstunden – § 15 FAO) hierdurch zu erfüllen.
Referierende
Regulärer Kostenbeitrag
590,00 € (USt.-befreit)