Öffentliche Aufgaben werden in Deutschland von Angehörigen des öffentlichen Dienstes erledigt. Dazu gehören Beamte, Richter und Tarifbeschäftigte. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes zum Personal des öffentlichen Dienstes waren im Jahr 2022 (Beschäftigte nach Art des Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnisses, zum Stichtag 30.06.2022) ca. 5,2 Millionen Menschen im öffentlichen Dienst des Bundes, der Länder und Kommunen tätig. Davon handelt es sich bei 1,748 Millionen um Beamte und Richter. Davon ausgehend, dass die Anzahl der Richter in Deutschland etwas mehr als 21.000 (Zahlen aus dem Jahr 2018) beträgt, ergibt die Anzahl der Beamten also gut 1,7 Mio.
Kenntnisse im Bereich des Beamtenrechts bieten also die Möglichkeit, in einem durchaus großen und dynamischen Bereich tätig zu sein. Da es sich beim Beamtenrecht um einen Bestandteil des Besonderen Verwaltungsrechts handelt, lohnt sich eine genauere Betrachtung dieses Rechtsgebietes im Rahmen der Ausbildung zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Dazu soll zunächst der nachfolgende Überblick über das Beamtenrecht dienen.
Aktualisiert im September 2024.