Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht
Referent: Prof. Dr. Markus Gehrlein
Fortbildungs-Nr.: 19246741
Online
Online nehmen Sie einfach und unkompliziert über Ihren Browser an der Fortbildung teil. Mehr Informationen finden Sie in den FAQs.Das Seminar erläutert die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum „Gesellschaftsinsolvenzrecht“, das rechtlich ineinander verwobene Fragestellungen im Spannungsfeld des Gesellschafts- und Insolvenzrechts betrifft. Da beim Bundesgerichtshof unterschiedliche Zuständigkeiten für beide Rechtsgebiete bestehen – der II. Zivilsenat betreut das Gesellschaftsrecht, der IX. Zivilsenat das Insolvenzrecht – werden die rechtlichen Zusammenhänge zwischen Gesellschafts- und Insolvenzrecht vielfach nicht hinreichend berücksichtigt. Tatsächlich handelt es sich um äußerlich getrennte Materien, die inhaltlich zusammengehören. Der Insolvenzverwalter hat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH stets zu untersuchen, ob im Blick auf eine nicht ordnungsgemäße Kapitalaufbringung oder unter dem Gesichtspunkt der Existenzvernichtung Ansprüche gegen die Gesellschafter bestehen. Ferner können Haftungsansprüche gegen Geschäftsführer gegeben sein. Diese Rechtsfragen sind zuvörderst gesellschaftsrechtlicher Natur und vom II. Zivilsenat zu entscheiden, können aber ohne insolvenzrechtliche Kenntnisse, soweit etwa die Tatbestandsmerkmale der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung betroffen sind, nicht sachgerecht beantwortet werden. Die Verfolgung von Insolvenzanfechtungsansprüchen und insbesondere die Behandlung von Gesellschafterdarlehen fällt in die Zuständigkeit des Insolvenzrechtssenats. Vor diesem Hintergrund dient das Seminar dem Ziel, die formal rechtlich getrennten Materien des Gesellschaftsrechts und des Insolvenzrechts in ihren gemeinsamen Schnittpunkten zusammenzuführen und den Teilnehmern anhand der aktuellen Rechtsprechung beider Senate das insoweit erforderliche Verbundwissen zu vermitteln.
Regulärer Kostenbeitrag
275,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden