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Gewerblicher Rechtsschutz, Informationstechnologierecht

KI-Influencer, Deepfakes & Co. – Rechtliche Anforderungen beim Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) im Influencer-Marketing

Referent: Dr. Frank Remmertz

Fortbildungs-Nr.: 20246556

Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE Ein Kalendersymbol. 13.10.2025 Uhrzeit der Veranstaltung 14:00 Uhr -
16:45 Uhr
Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 2,5h – nach § 15 FAO
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Das Influencer-Marketing ist bei Unternehmen als Werbemaßnahme etabliert, weil über soziale Netzwerke eine direkte persönliche Beziehung zwischen Influencer und potentiellem Kunden aufgebaut werden kann. Ein aktueller Trend ist, dabei Ergebnisse einzusetzen, die mit Hilfe von künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt wurden. Das fängt bereits bei sog. „virtuellen“ oder KI-Influencern selbst an, erstreckt sich aber auch auf sonstige Inhalte wie Texte, Bilder und Videos. Dies wirft nicht nur urheberrechtliche Fragen auf, sondern auch Fragen nach dem allgemeinen Medienrecht, dem Wettbewerbsrecht und der EU-Verordnung zur Regulierung von künstlicher Intelligenz (KI-VO). Dabei wird insbesondere auf die Verwendung sog. Deepfakes und auf die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten eingegangen, die sich aus dem UWG, dem Medienrecht und der KI-VO ergeben können. Das Seminar behandelt praxisnah die wesentlichen Fallstricke, wenn Unternehmen KI-Ergebnisse im Influencer-Marketing einsetzen. 

Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.

Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.
 

Referent

Profilbild von Frank Remmertz
Dr. Frank Remmertz

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

155,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

135,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin