
Familienrecht
Referierende: Juliane Prinz, Jan Prinz
Fortbildungs-Nr.: 09257638
Online
Online nehmen Sie einfach und unkompliziert über Ihren Browser an der Fortbildung teil. Mehr Informationen finden Sie in den FAQs.Das Seminar hat das Ziel, den Teilnehmenden die zentralen derzeit bestehenden gewaltschutzrechtlichen Aspekte im Kindschaftsrecht aufzuzeigen. Dabei sollen sowohl die jugendamtlichen als auch die familienrechtlichen Möglichkeiten der Sachverhaltsaufklärung sowie zum Schutz der betroffenen Minderjährigen verdeutlicht und anwaltliche Gestaltungsoptionen beleuchtet werden.
Zunächst werden die Regelungen der sog. Istanbulkonvention, die einen Bezug zum Kindschaftsrecht aufweisen, in den Blick genommen. Dabei werden die Art. 26, 31, 51 IK, insbesondere der maßstabsmodifizierende Art. 31 IK, beleuchtet. In diesem Zusammenhang wird der Normcharakter der Istanbulkonvention erläutert und der von der Rechtsprechung hierzu entwickelte Maßstab aufgezeigt.
Zu diesem Online-Vortrag LIVE erhalten Sie ohne Zusatzkosten eine KI-erzeugte, dem roten Faden des Referenten folgende Mitschrift* und einen kompakten KI-Podcast* zur Nachbereitung. Nach dem Vortrag stehen Ihnen die Inhalte zeitnah in Ihrem Teilnehmerkonto zur Verfügung.
*KI-generiert und nicht menschlich geprüft
Sodann soll die Problematik des Verdachts auf das Vorliegen von Gewalt in familiengerichtlichen Verfahren fokussiert werden. Hier wird das jugendamtliche und das familiengerichtliche Instrumentarium bei der entsprechenden Sachverhaltsaufklärung sowie der Kanon an jugendamtlichen und familiengerichtlichen (Kinderschutz-)Maßnahmen dargestellt. Schließlich soll beleuchtet werden, wie das Gericht vor dem Hintergrund der gesetzlichen Maßstäbe mit feststellbarer und nicht-feststellbarer Gewalt umgehen kann.
Schließlich sollen die aktuellen Reformbestrebungen des Gesetzgebers dargestellt werden. Das sog. Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz soll vorgestellt und der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens erörtert werden. Dabei zeigt das Seminar die Reformideen im GewSchG, diejenigen im BGB sowie die flankierenden verfahrensrechtlichen Regelungen auf. Dabei werden sowohl Systemneuerungen als auch Systembrüche erläutert.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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Regulärer Kostenbeitrag
305,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden