Die kostenrechtliche Behandlung dieser Amtsgeschäfte steht im Mittelpunkt der Veranstaltung. Hier insbesondere das Erkennen von verschiedenen Beurkundungsgegenständen und Beachtung der Vorschriften §§ 109 bis 111 GNotKG, die Ermittlung der Werte für die Beurkundungsgegenstände, Eheverträge im Sinne des § 1408 BGB, nacheheliche Unterhaltsvereinbarungen, Regelungen zum Versorgungsausgleich, Vermögensauseinandersetzungen, Regelungen betreffend minderjährige Kinder in Bezug auf Unterhalt, elterliche Sorge, Umgangsrechte, Abgeltungsklauseln, Kostenübernahmen in Bezug auf Anwalts- und Gerichtskosten, einfach alle häufig vorkommenden Regelungen in diesen Urkundsgeschäften.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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