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Familienrecht

Das Schicksal der Ehewohnung in und nach der Scheidung

Referentin: Dr. Filiz Sütcü

Fortbildungs-Nr.: 094235

Selbststudium (Text) Jederzeit 2,50h – nach § 15 FAO
In dieser Kurseinheit soll es hauptsächlich darum gehen, die einzelnen Tatbestandsmerkmale der Anspruchsgrundlage des § 1568a BGB vollständig zu erfassen und ihre einzelnen Anwendungsbereiche herauszuarbeiten. Es geht um eine Norm, die in der anwaltlichen Praxis nicht so häufig zur Anwendung kommt. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die Beteiligten sich nach mindestens einjähriger Trennung in der Regel bereits im Vorfeld der Scheidung hinsichtlich der Überlassung der Ehewohnung geeinigt haben und die Einigung Gegenstand der Scheidungsfolgenvereinbarung geworden ist.
 
Der Kurs befasst sich mit den Gestaltungsmöglichkeiten der Nutzung einer gemieteten oder im Eigentum stehenden Immobilie über die Rechtskraft der Scheidung hinaus. Es werden die mietrechtlichen Auswirkungen einer Überlassung über die Rechtskraft der Scheidung hinaus behandelt. Die Fallgestaltung bei Miteigentum der Ehegatten und auch die Fälle, in denen ein Ehegatte zusammen mit einem Dritten Miteigentum innehat, werden hinsichtlich der vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten eines Nutzungsverhältnisses über die Rechtskraft der Scheidung hinaus behandelt und auch die Grenzen derartiger schuldrechtlicher Vereinbarungen aufgezeigt.
 
Neben den rechtlichen Voraussetzungen des Überlassungsanspruches werden die rechtlichen Möglichkeiten der vertraglichen Gestaltung der Nutzung ausgearbeitet.
 
Das Zusammenspiel mietrechtlicher und dinglicher Normen versus Familienrecht bildet den Schwerpunkt dieser Kurseinheit. Der Kurs soll den Kurteilnehmer darauf sensibilisieren, worauf in diesem Bereich schwerpunktmäßig zu achten ist.
 
Aktualisiert im November 2024.
Dr. Filiz Sütcü

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Regulärer Kostenbeitrag

99,00 € (zzgl. gesetzl. USt.)

Ermäßigter Kostenbeitrag

Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden