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Verwaltungsrecht

Das Mandat im Wehrrecht

Referent: Prof. Dr. Philipp-Sebastian Metzger

Fortbildungs-Nr.: 062257

Veranstaltungsformat: Selbststudium Selbststudium (Text) Ein Kalendersymbol. Jederzeit Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 2,5h – nach § 15 FAO
Dieser Online-Kurs soll den Einstieg in die Beratung und Vertretung von Soldaten gegenüber ihrem Dienstherrn erleichtern. Hier ergibt sich regelmäßig Beratungsbedarf, der vor dem Hintergrund der besonderen rechtlichen Stellung der Soldaten zu sehen ist. Im Schwerpunkt wird dabei auf das soldatische Dienstrecht eingegangen.
 
Insoweit werden zunächst die unterschiedlichen Statusverhältnisse der Soldaten erläutert. Dem schließen sich Erläuterungen zu den Voraussetzungen für die Berufung in das Soldatenverhältnis an. Dabei wird auch auf die im soldatischen Bereich nicht unbekannten Streitigkeiten, die sich unter dem Oberbegriff des – hier weit gemeinten –  „Konkurrentenrechtsstreits“ zusammenfassen lassen, eingegangen. Dargestellt werden sodann die Grundzüge des Laufbahnrechts soweit es dabei um Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit geht.
 
Die Eigenheiten des Soldatenberufes äußern sich zudem darin, dass Soldaten besondere Pflichten zu beachten haben, denen aber auf der anderen Seite Rechte gegenüber stehen. Dementsprechend folgen der Darstellung der Rechte und Pflichten Ausführungen der Folgen von Pflichtverletzungen (Disziplinarrecht) und ein Überblick über das Beschwerderecht der Soldaten und den Rechtsschutz im Soldatenverhältnis. Hier werden die unterschiedlichen Rechtbehelfe (zum Beispiel Verwaltungsbeschwerde, Beschwerde in truppendienstlichen Angelegenheiten) und die unterschiedlichen Instanzenwege (Verwaltungsgerichte, Truppendienstgerichte) vorgestellt.
 
Aktualisiert im August 2023.

Autor

Profilbild von Prof Dr Philipp Sebastian Metzger
Prof. Dr. Philipp-Sebastian Metzger

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Regulärer Kostenbeitrag

155,00 € (zzgl. gesetzl. USt.)

Ermäßigter Kostenbeitrag

135,00 € (zzgl. gesetzl. USt.)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin