Die Verfassungsbeschwerde (Vb.) hat in der anwaltlichen Praxis in jüngerer Zeit einen erheblichen Bedeutungszuwachs erfahren. Dies liegt zum einen daran, dass der Gesetzgeber sein Ziel der Verfahrensbeschleunigung u.a. durch eine Beschneidung des Rechtsmittelrechts verfolgt hat. So steht dem rechtsschutzsuchenden Bürger nicht selten nur eine Instanz zur Verfügung. Aber auch die Einlegung von Rechtsmitteln ist durch das Institut der Antragsberufung erschwert. Darüber hinaus ist der Anwendungsbereich der Vb. durch die „Recht auf Vergessen“-Rechtsprechung des BVerfG erheblich erweitert worden, da nun Hoheitsakte auch an der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gemessen werden können. Diese Entwicklungen führen dazu, dass die Vb. fast schon zum Standardrepertoire eines jeden Fachanwalts für Verwaltungsrecht gezählt werden kann.
Der Vortrag zielt darauf ab, diese Entwicklungen mithilfe aktueller Entscheidungen anhand der einzelnen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Vb. aufzuzeigen. Abgerundet wird der Vortrag mit Ausführungen zur Prozesskostenhilfe und zur einstweiligen Anordnung. Auf diese Weise wird das Verfassungsprozessrecht fallorientiert und praxisgerecht aufbereitet.
Dr. Alexander Milstein ist Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf und derzeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht (Dezernat BVR Dr. Maidowski) abgeordnet. Er hat zahlreiche Beiträge in Fachzeitschriften veröffentlicht und wirkt als Autor an der für 2024 vorgesehenen 2. Auflage des von Prof. Dr. Barczak, LL.M. herausgegebenen Mitarbeiterkommentars zum BVerfGG mit.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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