In diesem Seminar werden die neuesten Entwicklungen im Verkehrsstrafrecht und im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht dargestellt. Die Fortbildung richtet sich sowohl an im Verkehrsstrafrecht versierte Kollegen als auch an Kollegen, die sich durch die Veranstaltung in die Lage versetzen wollen, in den entsprechenden Bereichen angemessen und effektiv tätig zu werden. Vertieft behandelt werden daher auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts § 315c Abs. 1 Ziff. 2 StGB und Entzug und Sperre der Fahrerlaubnis (§§ 69, 69a, 69b StGB). Schwerpunkte im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht bilden die Themen Rotlichtfahrten, Abstandsmessungen, Fahrverbot (Entfallen auf Tatbestandsseite oder Rechtsfolgenseite) nebst Vollstreckung sowie Verjährung.
Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage mit allen wichtigen Hinweisen der Referentin.