Das Wechselmodell setzt sich in der familienrechtlichen Praxis immer mehr durch. Das Seminar behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen des Wechselmodells außerhalb des Unterhaltsrechts. Es befasst sich daher in erster Linie mit Fragen des Kindschaftsrechts. Wann liegt überhaupt ein Wechselmodell im rechtlichen Sinne vor? Unter welchen Voraussetzungen kann es angeordnet werden und wie sind Umgangsrecht und Sorgerecht hierbei voneinander abzugrenzen? Gegenstand ist dabei nicht nur die Rechtsprechung des BGH, sondern der aktuelle Stand der OLG-Rechtsprechung hierzu. Daneben geht das Seminar auch auf Fragen des Sozialleistungs- und Melderechts ein.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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