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Bau- und Architektenrecht

Mangelhafte Bauleistung und technische Regelwerke (DIN-Normen) – dargestellt anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung

Referent: Joachim Seus

Fortbildungs-Nr.: 164287

Online-Vortrag LIVE 20.06.2024 13:00 Uhr -
18:30 Uhr
5,00h – nach § 15 FAO
Prospekt

Online

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Merkliste
Wurden die maßgeblichen DIN-Normen und andere Regelwerke eingehalten, ist der Prozess für den Auftragnehmer bereits gewonnen, bei einem Verstoß droht ein verlorener Prozess.“ So die verbreitete Meinung. Dabei wird jedoch übersehen, dass die Rechtsprechung insoweit eher uneinheitlich ist: Mal liegt bei einem Verstoß gegen DIN-Normen immer auch ein Mangel vor, während in anderen Fällen selbst bei Nichteinhaltung der DIN-Normen kein Mangel festgestellt werden kann – und sogar umgekehrt. Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind so eine nicht mehr begründbare Glaubensfrage, die Baubeteiligte, Juristen und Sachverständige in Erklärungsnöte bringt. In ihrer Not setzen diese nicht selten kurzerhand DIN-Normen und andere Regelwerke mit a.R.d.T. mehr oder minder kritiklos gleich. Wie aber ist vorzugehen, um dennoch die Interessen der Mandantschaft – notfalls gegen DIN-Normen und das von dem gerichtlichen Sachverständigen gefundene Ergebnis - erfolgreich zu vertreten? Anhand praktischer Beispiele und unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung werden in diesem Seminar sowohl die technischen Probleme als auch die juristischen Fehlvorstellungen besprochen. Zudem gewinnen die Seminarteilnehmer auch wichtige Einblicke in die richterliche Denkweise. Tipps zu taktischen und prozessrechtlichen Strategien für den forensisch tätigen Rechtsanwalt werden bei diesem sehr praxisrelevanten Seminar nicht zu kurz kommen. Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage. 

Tagungszeit: 13:00 - 18:30 Uhr

1 Pause: 15:00 - 15:15 Uhr

2. Pause: 16:45 - 17:00 Uhr

Joachim Seus

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

275,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden