Bundesweit entstehen im Personalvertretungsrecht tagtäglich zahllose Streitigkeiten. Sie sind ebenso vielgestaltig, wie das Arbeitsleben vielgestaltig ist. Da sich aufgrund der erheblichen Interessengegensätze der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit häufig nicht umsetzen lässt, kommt es immer wieder zu verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Hier treten regelmäßig Rechtsanwälte auf, deren Schwerpunkt im Arbeitsrecht liegt, das heißt die mit den Grundsätzen der verwaltungsgerichtlichen Arbeit nicht immer bis in alle Einzelheiten vertraut sind. Auch wird manches Mal mit Rechtsprechung argumentiert, die aufgrund der personalvertretungsrechtlichen Besonderheiten nicht wirklich passt. Der Kurs beabsichtigt, diesbezügliche Unsicherheiten zu beseitigen. Zudem wird ein Überblick über die letzten BPersVG-Novellen sowie bundesweit interessante Rechtsprechung gegeben, die sich im Schwerpunkt mit Strukturprinzipien des Personalvertretungsrechts befasst.
Der Online-Kurs bietet einen Überblick über die föderalen Grundlagen, die Bildung von Personalvertretungen, die Anfechtung von Personalratswahlen, Beginn und Ende einer Personalratsmitgliedschaft, die Problematik der Freistellungen, Informations- und Beteiligungsrechte des Personalrats sowie Rechtsprechung zur Wahlwerbung. Angereichert ist der Kurs mit Übungsfällen zum Eigentraining.
Aktualisiert im November 2024.