
Erbrecht
Referentin: Dr. Carola Einhaus
Fortbildungs-Nr.: 14257338
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Der Schwache benötigt die Hilfe des Stärkeren. Was aber, wenn der Stärkere die Situation ausnutzt, indem er sich umfassend Vollmacht erteilen und als Alleinerbe einsetzen lässt, - dies per notariellem Testament, ausweislich dessen sich der Notar angeblich vor Beurkundung von der Testierfähigkeit überzeugt hat? Welche Möglichkeiten bieten sich dem Rechtsanwalt aktuell, um gegen die überraschende Enterbung seines Mandanten vorzugehen? Das OLG Celle hat die Tür weit aufgemacht zu einem Neudenken von § 138 Abs. 1 BGB. Aber gehen diese Entscheidungen über das Verhältnis Erblasser – Betreuer hinaus? Wie helfen die neueren Entscheidungen der Gerichte im Kontext Erblasser – Arzt? Was ist, wenn der „Täter“ aus der eigenen Familie stammt, Schwester oder Bruder ist? Wie kann hier die Manipulation des Erblasserwillens im Nachhinein nachgewiesen und somit justiziabel gemacht werden? Hierüber möchte Frau Rechtsanwältin Dr. Einhaus, Fachanwältin für Erbrecht, mit Ihnen diskutieren. Aufgrund großer Nachfrage ihres letzten Seminars wird sie unter Berücksichtigung neu hinzugekommener Rechtsprechung und Literatur, in diesem Seminar u. a. vortragen zu:
• Das Amtsermittlungsverfahren besser nutzen;
• Entstehung, Sinn und Zweck von § 30 BtOG, § 14 HeimG;
• 138 Abs. 1 BGB gezielt anwenden;
• Das medizinische Sachverständigengutachten kritisch hinterfragen;
• Altersdepression und Alkoholismus als die neue Testierunfähigkeit;
• „Prinzip sicherster Weg“: Anfechtung, Pflichtteil & Co.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
Die Teilnahme an diesem Online-Seminar erfolgt via Microsoft Teams. Ihre fachlichen Fragen können Sie jederzeit im direkten Austausch mit den Referenten stellen und diskutieren. Dafür sind ein Mikrofon und/oder Webcam notwendig.
Regulärer Kostenbeitrag
305,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden