Medizinrecht
Referent: Wolfgang Frahm
Fortbildungs-Nr.: 12246188
An wen richtet sich der Online-Vortrag?
Rechtsanwälte/-innen, die vereinzelt oder häufig Arzthaftungsfälle bearbeiten, Fachanwälte/-innen für Medizinrecht
Worum geht es?
Die Tagung gibt einen vertiefenden Überblick über die aktuellen Fragen des Arzthaftungsrechts. Zunächst werden die Besonderheiten im Bereich des Behandlungsfehlers und des haftungsrechtlichen Facharztstandards dargestellt. Aufgezeigt werden außerdem die oft prozessentscheidenden Besonderheiten der Beweislast beim groben Behandlungsfehler, bei der Befunderhebungspflichtverletzung, im Falle fehlerhafter Dokumentation, im voll beherrschbaren Risikobereich und bei Anfängereingriffen.
Einen weiteren Schwerpunkt stellt die ärztliche Aufklärung mit ihren haftungsrechtlichen Besonderheiten dar (Fehleraufklärung, wirtschaftliche Aufklärung, therapeutische Hinweispflichten und insbesondere die Eingriffs- und Risikoaufklärung sowie die zunehmend als unzureichend gerügte Aufklärung über Behandlungsalternativen).
Es werden auch die prozessualen Besonderheiten in der Arzthaftung behandelt (Behandlungsunterlagen, Substantiierungspflichten des Patienten, Sachverständigen- und Privatgutachten, Privatgutachter in der mündlichen Verhandlung).
Die Tagung umfasst unter anderem die nähere Darstellung der aktuellen Rechtsprechung des BGH zum Arzthaftungsrecht aus den letzten drei Jahren und bietet auch eine Übersicht zu der aktuellen Diskussion zur „Stärkung der Patientenrechte“.
Referent:
Wolfgang Frahm, Vorsitzender Richter am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig
Der Referent war als wissenschaftlicher Mitarbeiter in dem für die Arzthaftung zuständigen VI. Zivilsenat des BGH tätig und ist danach seit 1999 beim OLG Schleswig mit Arzthaftungssachen befasst, seit 2013 Vorsitzender des für Arzthaftungssachen zuständigen Spezialsenats. Er ist u.a. Mitautor des Buches Frahm/Walter, Arzthaftungsrecht, 7. Aufl. 2020, des Buches Wenzel, Der Arzthaftungsprozess, 2. Aufl. 2024 und der Schrift Jansen u.a., Medizin und Standard, 2020. Herr Frahm ist als Dozent nicht nur für das DAI, sondern auch in der Richterfortbildung und zusätzlich in der Sachverständigenfortbildung für Ärzte- und Zahnärztekammern tätig. Er arbeitete 2017/2018 in der Expertengruppe „Medizinischer Standard“ des Instituts für Medizinrecht der Universität Köln mit und befasste sich 2019/2020 in einer Expertengruppe des Instituts für Medizinrecht an der Bucerius Law School Hamburg mit der „Ärztliche Aufklärung“. 2016/2017 war er Mitglied der Arbeitsgruppe der Landesjustizministerien zur „Verbesserung des Arzthaftungsrechts“, dabei u.a. zu den in der Arzthaftung jetzt wieder aktuellen Themen „Änderungen bei der Beweislast“ und „Härtefallfonds“.
Regulärer Kostenbeitrag
275,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden