
Familienrecht
Referent: Paul Wesseler
Fortbildungs-Nr.: 09257404
Die Zahl der Trennungen und Scheidungen von nach islamischem Recht geschlossenen Ehen nimmt in Deutschland stetig zu. Immer wieder stellt sich dabei die Frage, wie Zuwendungen wie "Brautgabe" / "Morgengabe" oder "Abendgabe" rechtlich zu behandeln sind.
Daher soll das Wesen dieser Zuwendungen, die internationalen Zuständigkeiten sowie die Anwendung des zutreffenden internationalen Rechts besprochen werden. Außerdem soll insbesondere auf die Behandlung dieser Zuwendungen nach deutschem, aber auch nach türkischem und iranischem Recht eingegangen werden.
Ebenfalls soll geklärt werden, wie mit dem bei islamischen Hochzeiten zugewendeten Brautschmuck verfahrensrechtlich und materiellrechtlich umzugehen ist.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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Regulärer Kostenbeitrag
305,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
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