Dass die Gewährung von Vorteilen oder Vergütungen an Mitglieder des Betriebsrats strafrechtlich relevant sein kann, hat die Entscheidung des BGH vom 10. Januar 2023 im Fall „Volkswagen“ deutlich ins Bewusstsein gerufen. Abgesehen von den Straf- und Bußgeldvorschriften des BetrVG steht hierbei die Strafvorschrift der Untreue im Fokus, die der Praxis angesichts ihrer Unterbestimmtheit erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Strafrechtliche Kenntnisse sind daher auch für das arbeitsrechtliche Mandat von erheblicher Bedeutung, was in besonderer Weise für jede Präventivberatung gilt, die darauf abzielt, durch vorherige Beratung von vornherein strafrechtliche Ermittlungen zu verhindern.
Aber auch jenseits der Gewährung von Vorteilen oder Vergütungen ist der Betriebsrat keine „straf- und bußgeldfreie Zone“, so dass die Kenntnis der zentralen Straf- und Bußgeldvorschriften des BetrVG, aber auch des Kernstrafrechts, unabdingbar für ein erfolgreiches Mandat ist. Dies ist umso wichtiger, als Verstöße gegen Straf- und Bußgeldvorschriften keinesfalls nur zu Sanktionen gegenüber Einzelpersonen führen, sondern auch die Unternehmen selbst betreffen können. Dass dies erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen haben kann, die bis zur Existenzvernichtung hin gehen können, liegt auf der Hand.
Vor diesem Hintergrund zielt das Seminar darauf, eine Orientierung über die betriebsverfassungsrechtlichen Straf- und Bußgeldrisiken geben. Ein besonderer Akzent liegt vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen dabei auf der Problematik der Gewährung von Vorteilen und Vergütungen. Vor diesem Hintergrund wendet sich das Seminar in erster Linie an Arbeitsrechtler aus Kanzleien, Unternehmen und Gewerkschaften, die sich einen Überblick über diese Materie verschaffen wollen, um auch dieser Facette eines Mandats Rechnung zu tragen und ggfls. erfolgreiche Präventivberatung betreiben zu können.
Ein Skript rundet die Veranstaltung ab.