1. Kommunikation mit Behörden und Gerichten jetzt auch ohne qualifizierte elektronische
Signatur möglich
2. beA-mobil: Frisch eingetroffen: Die beA-App (Nachrichten empfangen und lesen jetzt auch
auf dem Handy!) und mobiles Arbeiten mit dem Softwarezertifikat
3. Sichere Mandantenkommunikation mit „Mein Justizpostfach“
4. Aktuelle Entscheidungen zur Haftung des Rechtsanwalts im Elektronischen Rechtsverkehr
Die Neufassung des § 3a Verwaltungsverfahrensgesetzes ermöglicht es Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten nun auch im außergerichtlichen Verwaltungsverfahren ohne den Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur die Schriftform einzuhalten und z.B. Widersprüche wirksam einzureichen. Das Seminar zeigt, welche Besonderheiten – auch im Vertretungsfall – dabei zu beachten sind.
Das beA wird mobil! Wir stellen die neue beA-App vor und zeigen alle hierfür notwendigen Einstellungen im beA inklusive der Beschaffung und Installation des erforderlichen Softwarezertifikates, das auch parallel mobil auf einem Notebook genutzt werden kann. Mit dem für Bürger und Organisationen neu geschaffenen „Mein Justizpostfach“ ist es Rechtsanwälten nunmehr möglich, mit ihren Mandanten sicher über das beA zu kommunizieren. Welche Schritte hierfür auf Seiten der Mandantschaft erforderlich sind, werden in dem Seminar anschaulich dargestellt.
Inzwischen haben sich vermehrt verschiedene Gerichte mit verfahrens- und berufsrechtlichen Vorschriften im elektronischen Rechtsverkehr befasst. Das Seminar zeigt mögliche Haftungsfallen bei der Benutzung des beA und ihre rechtssichere Vermeidung anhand praktischer Fälle auf.
Die aktuellen Themen werden zudem genutzt, um noch einmal die Grundlagen des Elektronischen Rechtsverkehrs und des beA's zu vermitteln.